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Bestrafter Sender

funkhaus-rmiDie Aufsichtsbehörde AGCOM hat gegen den Radiosender Südtirol 1 eine Geldstrafe verhängt – wegen „gesponserten“ Nachrichten.

von Heinrich Schwarz

Der Fall liegt zwar bereits vier Monate zurück, an die Öffentlichkeit gedrungen ist er allerdings noch nicht: Die staatliche Aufsichtsbehörde für Kommunikation (AGCOM) hat gegen die On Air GmbH, die den privaten Radiosender Südtirol 1 betreibt, am 14. Dezember 2016 eine Geldstrafe verhängt. Die Verwaltungsstrafe ist mit 2.582,50 Euro zwar nicht sonderlich hoch – inhaltlich ist der Fall aber äußerst interessant.

Doch der Reihe nach:

Am 10. August 2016 hat der Kommunikationsbeirat des Landes eine offizielle Beanstandung gegenüber der On Air GmbH an die AGCOM und an die betroffene Firma weitergeleitet. Südtirol 1 habe vom 1. bis zum 4. März 2016 gegen geltende Gesetzesbestimmungen verstoßen.

Der Grund: Am Beginn der täglichen Radionachrichten um 06.50 Uhr und um 07.50 Uhr sagte eine Radiostimme, dass die Nachrichten – so heißt es in den öffentlich zugänglichen Ausführungen der AGCOM – „von der Südtiroler Firma Würth Phoenix – spezialisiert auf IT-Lösungen für internationale Projekte – präsentiert werden.“ Es handle sich demnach um ein gesetzlich verbotenes Sponsoring der Nachrichten.

Die On Air GmbH hat am 9. September 2016 ihre Verteidigungsschrift vorgebracht. Darin heißt es unter anderem: „Auf Grundlage eines Werbevertrages hat Würth Phoenix der Firma Funkhaus Südtirol 1 GmbH und nicht direkt der On Air GmbH das Entgelt für die Werbeschaltungen gezahlt (wobei die beiden Firmen praktisch zusammengehören, Anm. d. Red.).“ Die Werbung finanziere nicht direkt die Nachrichten. Es handle sich um Werbeschaltungen und nicht um Sponsoring.

Die AGCOM bestätigte letztendlich jedoch die Auffassung des Kommunikationsbeirates des Landes: Die Aussage „Die Nachrichten werden präsentiert von der Firma Würth Phoenix“ am Beginn der Nachrichten bedeute ein Sponsoring der beworbenen Firma.

Im Beschluss der Behörde wird unter anderem auf das Dekret 177/2005 verwiesen: „Das Sponsoring von Fernseh- und Radionachrichten politischer Art ist verboten.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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