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Das Taschler-Urteil

Gottlieb Taschler am Dienstag auf dem Gerichtsplatz in Bozen

Gottlieb Taschler bei einem Verhandlungstag auf dem Gerichtsplatz in Bozen

Am Montag fällt am Landesgericht die Entscheidung in der umkämpften Doping-Causa Gottlieb und Daniel Taschler. Die Staatsanwaltschaft hat für alle Angeklagten Haftstrafen gefordert.

Im Doping-Prozess gegen Gottlieb und Daniel Taschler sowie den Sportarzt Michele Ferrari soll am Montag ein Urteil fallen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte im Schlussplädoyer Haftstrafen für alle Angeklagten. Für Daniel Taschler beantragte Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante eine Haftstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 2.700 Euro.

Für den Antholzer Biathlon-Papst Gottlieb Taschler, den Vater von Daniel, forderte die Staatsanwaltschaft neun Monate Haft und 3.500 Euro Geldstrafe. In seinem Fall komme erschwerend hinzu, so der Staatsanwalt, dass Taschler zu diesem Zeitpunkt Vizepräsident der IBU war.

Für den Sportarzt Michele Ferrari beantragte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft und 5.164 Euro Strafe.

Die Verteidigung der Angeklagten plädiert für Freispruch.

Am 3. April soll nun endgültig ein Urteil am Landesgericht fallen. Zuvor stehen aber noch die Repliken der Parteien an.

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