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Über die Klagen der Wirtschaft

Helmuth Renzler

Helmuth Renzler

SVP-Arbeitnehmer-Chef Helmuth Renzler ist sehr erstaunt über die „nicht enden wollenden Beschwerden der Wirtschaft“ über die Voucher-Abschaffung. Was hinter den Klagen stecke.

Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen in der SVP, Helmuth Renzler, ist sehr erstaunt über die „nicht enden wollenden Beschwerden der Wirtschaft über die längst überfällige Abschaffung der Voucher durch die römische Regierung. Rom hat lediglich seine Pflicht getan, dem Missbrauch dieser Gutscheine Grenzen gesetzt und den Schutz der ArbeitnehmerInnen in den Vordergrund gestellt.“

Unbestritten seien die Voucher eine gute Möglichkeit in einigen Bereichen gewesen, um gelegentliche Arbeitsleistungen unbürokratisch und schnell legal auszubezahlen. Doch leider sei damit sehr viel Missbrauch betrieben worden.

„Allerdings will ich aber auch klarstellen, dass die Nachteile, die diese Beschäftigungsform mit sich brachte, ausschließlich zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gingen. Die Arbeitgeber hingegen hatten nur Vorteile und keine Verpflichtungen“, sagt Helmuth Renzler.

Er erläutert:

„So blieben den ArbeitnehmerInnen beispielsweise von 10 Euro Bruttostundenlohn, der der Arbeitgeber dem NISF/INPS bezahlt hatte, lediglich 7,50 Euro netto. Mit den fehlenden 2,50 Euro hatten die ArbeitnehmerInnen ihre Sozialversicherungsbeiträge (Renten- und Unfallversicherung), sowie die dem NISF/INPS zu bezahlenden Kommissionsgebühren für die Verwaltung der Voucher selbst bezahlt. Bei einem normalen Arbeitsverhältnis würden diese 10 Euro Brutto dem Arbeitgeber aber mehr als 20 Euro kosten. Denn der Arbeitgeber müsste auch einen Großteil der Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern bezahlen. Die Voucher waren somit ein sehr lukratives Geschäft für den Arbeitgeber, aber sehr nachteilig für die Arbeitnehmerinnen.“

Renzler weiter:

„Es kann sicherlich kein Zufall sein, dass im Jahr 2014 in Italien 68,5 Millionen Voucher verkauft wurden. Das war einer Zunahme von beinahe 70 Prozent gegenüber dem Verkauf im Jahr 2013 bedeutet. Im Jahr 2015 wurde diese Anzahl mit 108 Millionen verkauften Gutscheinen beinahe verdoppelt und im Jahr 2016 erfolgte eine weitere Steigerung von 23,9 Prozent auf 133,8 Millionen.

Im August 2016 betrug die Steigerung gegenüber demselben Monat des Vorjahres noch 32,8 Prozent, im September 27,3 Prozent, im Oktober auf 15 Prozent, im November auf 6,8 Prozent und im Dezember 2016 war plötzlich nur mehr eine Steigerung von 0,8 Prozent zu verzeichnen. 

Wie das? Die Erklärung ist einfach: Mitte Oktober 2016 wurde die Einführung der Meldepflicht für die Nachverfolgbarkeit der Verwendung der Gutscheine unter Angabe von Ort, Zeit und Dauer (60 Minuten vor Arbeitsbeginn) eingeführt. Ganz plötzlich sank der Verkauf der Voucher drastisch. Ein Schelm wer Schlechtes dabei denkt. 

Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache. Der Fantasie sind in den allerwenigsten Fällen Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, Vorschriften und Gesetze zu umschiffen. So kam es unter anderem auch vor, dass beispielsweise ein Saisonarbeiter, der zwischen den Saisonen arbeitslos gemeldet war, bei Saisonbeginn mit Voucher bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro bezahlt wurde und erst anschließend einen regulären Arbeitsvertrag erhielt.

Das war alles legal – keine Frage! Doch den betroffenen ArbeitnehmerInnen fehlen dadurch für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente jedes Jahr einige Monate an Rentenversicherungszeiten. Das Ergebnis solcher Praktiken ist somit ganz logisch: Bis zum Erreichen der Rentenvoraussetzungen müssen die ArbeitnehmerInnen einige Jahre länger arbeiten als bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Dieser große Nachteil, ist wohl noch immer nicht so richtig bewusst.

Nun braucht es schnellstens eine Neuregelung für eine gelegentliche Mitarbeit, die nicht ausschließlich zu Lasten der ArbeitnehmerInnen geht und die Auftraggeber jeder Verantwortung entbindet. Beide Vertragspartner müssen sich jeweils im Verhältnis 1 (Arbeitnehmer) zu 3 (Arbeitgeber) an den Kosten beteiligen.

Das Argument, dass durch die Abschaffung der Wertgutscheine die Schwarzarbeit in Italien wieder zunimmt, kann stimmen. Doch dem ist aber auch gegenüberzustellen, dass es dafür immer zwei Akteure braucht: Einer zahlt das Schwarzgeld und der andere nimmt es entgegen. Beide sind gesetzlich zu verfolgen und zu sanktionieren, denn Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und geht zu Lasten der gesamten Gesellschaft. Ehrlichkeit und Sicherheit im Berufsleben muss selbstverständlich sein und nicht dem reinem Profitdenken geopfert werden.“

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