Du befindest dich hier: Home » Politik » Spiel auf Zeit

Spiel auf Zeit

Franz Pahl

Aufatmen bei den ehemaligen und amtierenden Abgeordneten: Das Verfassungsgericht wird erst nach den Landtagswahlen 2018 ein Urteil zu den Leibrenten fällen.

Von Matthias Kofler

Es ist ein erneuter Paukenschlag in der Luxusrenten-Affäre: Wie die TAGESZEITUNG im Januar enthüllte, werden die Rekurse der Altmandatare, wie von ihnen gefordert, an das Verfassungsgericht weitergeleitet.

In dieser Woche hat einer der drei am Zivilgericht Trient eingesetzten Richter, Roberto Beghini, das Verfahren formell an den römischen Verfassungsgerichtshof verwiesen. Beghini ist der Auffassung, dass das neue Rentengesetz auf dessen Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden muss.

Franz Pahl, der Sprecher der Altmandatare, will die Entscheidung von Richter Beghini nicht kommentieren. „Jetzt entscheidet der Verfassungsgerichtshof über unseren Rekurs – eine Stellungnahme von mir ist aus Respekt vor dem Gericht nicht erforderlich“, so Pahl auf Anfrage. Der Chef der Altmandatare sagt nur so viel: Das Verfahren vor dem römischen Verfassungsgerichtshof werde mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Damit ist klar: Das Urteil wird nicht mehr vor den Landtagswahlen 2018 fallen.

Diese Nachricht sorgt nicht nur bei den rekurrierenden Altmandataren für Jubelstimmung. Auch in den Reihen der amtierenden Volksvertreter dürften einige nun tief durchatmen. Zum einen, weil das Urteil zu den Leibrenten kein Thema im Landtagswahlkampf sein wird. Zum anderen, weil fünf amtierende Abgeordnete, was die Rückzahlung ihrer Rentenvorschüsse bzw. ihre Family-Fonds-Quoten betrifft, selbst noch säumig sind.

So muss etwa SVP-Senator Hans Berger der Region laut Rentengesetz vom Juli 2014 insgesamt 249.184,44 Euro zurückzahlen. Dem ehemaligen Landesrat waren im Zuge der Thaler-Reform 329.619,17 Euro in bar überwiesen und 445.000 Euro als Family-Fonds-Quoten zugesprochen worden.

Die vier Landtagsabgeordneten Thomas Widmann, Veronika Stirner, Andreas Pöder und Alessandro Urzì hingegen weigern sich, ihre Quoten im Family Fonds an den Regionalrat zurückzugeben. Sie argumentieren damit, dass die Übertragung der Quoten automatisch durch das neue Rentengesetz von 2014 erfolgt sei, weshalb keine Einverständniserklärung der Abgeordneten mehr notwendig sei. Böse Zungen im Landtag behaupten, dass dies nur eine Masche von Pöder, Stirner und Co. sei. In Wirklichkeit gingen die vier Abgeordneten von einem Sieg der Altmandatare vor Gericht aus, von dem am Ende auch sie profitieren würden.

Regionalratspräsident Thomas Widmann ließ verlauten, dass man vorerst keine Zwangseintreibungen der Rentenvorschüsse vornehmen werde. Man warte das Urteil des Verfassungsgerichts ab.

MEHR DAZU IN DER PRINT-AUSGABE

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen