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Pilgern nach Rom

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Die „Porcata Alfreider“: Warum SVP und Opposition zu einer Anhörung ins römische Parlament eingeladen wurden.

Von Matthias Kofler

Die 16-köpfige Opposition im Südtiroler Landtag hat das römische Parlament um eine Anhörung zum Ladiner-Gesetz gebeten. Das Hearing findet am kommenden Donnerstag im Verfassungsausschuss des Senats statt.

Einige Abgeordnete wie Paul Köllensperger, Andreas Pöder, Riccardo Dello Sbarba und Alessandro Urzì haben bereits ihre Teilnahme zugesichert. Doch auch Vertreter der Regierungsmehrheit wie SVP-Fraktionschef Dieter Steger und die beiden Landesräte Florian Mussner und Christian Tommasini werden der Anhörung beiwohnen.

Im Zentrum steht die – so ein Oppositioneller wörtlich – „porcata Alfreider“: Der SVP-Kammerabgeordnete wolle das Ladiner-Gesetz dazu missbrauchen, das Verhältniswahlsystem aus dem Autonomiestatut zu streichen, so die Befürchtung der Minderheit. Ein entsprechender Passus ermögliche es der Volkspartei, nach Belieben Wahlhürden, Mehrheitswahlkreise und einen Mehrheitsbonus einzuführen. „Also jede Sauerei, die sie will“, so ein Abgeordneter.

Das ursprüngliche Ladiner-Gesetz war vom Landtag und Regionalrat positiv begutachtet worden, wurde dann in der Kammer von der SVP aber abgeändert und mit dem umstrittenen Wahlgesetz-Passus ergänzt. Die SVP beantragte im Senat ein beschleunigtes Verfahren, um das Gesetz noch vor dem Herbst durch das Parlament zu peitschen.

Am Donnerstag will die Opposition der Verfassungskommission im Senat ihre Sichtweise darlegen und eine zweite Begutachtung des Gesetzes durch den Landtag erzwingen.

Senator Karl Zeller bestätigt im TAGESZEITUNG-Interview, dass die SVP mittelfristig sehr wohl Wahlhürden im Wahlgesetz vorsehen will, um den Ein-Mann-Fraktionen den Zugang zum Hohen Haus zu erschweren und damit die Regierbarkeit Südtirols zu garantieren. Man halte aber am Verhältniswahlrecht fest und beabsichtige auch nicht die Einführung eines Mehrheitsbonus.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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