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Höhere Rente

_c_-RioPatuca-Images---Fotolia.com-kindergarten-sym-rutscheDie Abgeordnetenkammer beschließt eine bessere Sozialabsicherung für Selbständige. Und die Südtiroler Tagesmütter erhalten die Gleichstellung bei der Rentenabsicherung.

Am Donnerstag hat die römische Abgeordnetenkammer das Gesetz zum Schutz der selbständigen Arbeit verabschiedet. „Das Gesetz betrifft alle nicht in Berufskammern organisierte Selbstständige und sieht unter anderem Maßnahmen zur besseren Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall und Mutterschaft vor“, erklärt die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard. Zudem sei es gelungen, eine bessere Absicherung der Tagesmütter in Südtirol zu erreichen.

Renate Gebhard

Renate Gebhard

„Das verabschiedete Gesetz zum Schutz der selbständigen Arbeit sieht nicht nur eine Verlängerung der Elternzeit sowie neue Möglichkeiten für Väter und Mütter, sondern auch eine Reihe von neuen Bestimmungen bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft von selbständig Tätigen vor“, so Gebhard.

So wird für beim Nationalen Fürsorgeinstitut NISF/INPS eingetragene Selbständige die Elternzeit von drei auf sechs Monate verlängert, wobei diese Zeit innerhalb des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden kann (bisher innerhalb des ersten Jahres).

Zudem besteht zukünftig auch die Möglichkeit, die Vaterschaft in Anspruch zu nehmen. Ebenso haben die in die Sonderverwaltung des NISF/INPS eingetragenen Selbstständigen in Zukunft Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, unabhängig davon, ob sie die Tätigkeit aussetzen oder nicht.

Wenn ein Selbständiger/eine Selbständige dauerhaft für denselben Auftraggeber tätig ist, kann er/sie im Falle von Krankheit oder Unfall eine Unterbrechung der Tätigkeit von maximal 150 Tagen pro Jahr anfordern. Bei Krankheit oder bei einem Unfall mit einer Unterbrechung der Tätigkeit von 60 Tagen bis zu zwei Jahren können Selbständige zukünftig zudem eine Aussetzung der Zahlung von Renten- und Versicherungsbeiträgen beantragen.

Mit den neuen Bestimmungen wird erstmals auch versucht, eine einheitliche Regelung des sogenannten Smartworking – sprich der Telearbeit, zu finden, welche zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt.

Neuer Kollektivvertrag für Tagesmütter in Südtirol

„In gemeinsamer, parteiübergreifender Zusammenarbeit mit Luisa Gnecchi ist es im Zuge der Diskussion des Gesetzentwurfes in der Arbeitskommission gelungen, einen Artikel für die Tagesmütter in Südtirol einzufügen“, erklärt die Kammerabgeordnete Renate Gebhard.

„Dieser ermöglicht den Wechsel vom Kollektivvertrag der Hausangestellten zum Kollektivvertrag der Angestellten von Sozialgenossenschaften: Die damit verbundene höhere Rentenabsicherung bedeutet eine wesentliche Besserstellung der Tagesmütter und ist eine konkrete Maßnahme zur Vorbeugung der Altersarmut von Frauen“, bewertet Gebhard.

Das neue Gesetz muss nach den Änderungen der Abgeordnetenkammer noch vom Senat verabschiedet werden bevor es in Kraft tritt.

Die Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer sagt:

Hochgruber Kuenzer„Seit über 20 Jahren gibt es in Südtirol das Berufsbild der Tagesmütter. Ihre sozialrechtlichen Bedingungen bezüglich Rentenbeiträge sind bis heute nicht zufriedenstellend. Endlich gibt Rom grünes Licht für die Aufwertung des Berufsbildes: Tagesmütter sind künftig für die Rentenabsicherung anderen Arbeitnehmer/innen gleichgestellt.“

Stein des Anstoßes war der vor zwei Jahren, am 5. März 2015 genehmigte Beschlussantrag von Hochgruber Kuenzer zum Thema „Bessere Rentenabsicherung für das Berufsbild Tagesmütter“. Mit 26 Stimmen sprach sich damals der Südtiroler Landtag dafür aus, die kollektivvertragliche Einstufung der Tagesmütter bei der Überarbeitung der Kleinkindbearbeitung zu berücksichtigen.

In der Folge hat die Südtiroler Landesregierung die Unterstützungsleistungen von Seiten des Landes für die Kleinkindbetreuung bei der Einzahlung der Sozialabgaben überprüft. Mit der Zustimmung des römischen Parlaments steht nun fest, dass dafür der Kollektivvertrag der „Sozialgenossenschaften“ angewandt werden darf.

„Die lang angestrebte Besserstellung des Berufsbildes Tagesmütter wird endlich Wirklichkeit“, freut sich Hochgruber Kuenzer.

Landesrätin Waltraud Deeg

Landesrätin Waltraud Deeg

„Neben den Kindertagesstätten und Kinderhorten stellen die Tagesmütter ein unverzichtbares Angebot in der Kleinkinderbetreuung dar, und deshalb freut es mich, dass es gelungen ist, auf staatlicher Ebene eine deutliche bessere soziale Absicherung der Tagesmütter in Südtirol zu erzielen“, sagt auch Familien-Landesrätin Waltraud Deeg.

„Dank der gemeinsamen Bemühungen mit der Landtagsabgeordneten Maria Hochgruber Kuenzer und den Parlamentarien Luisa Gnecchi, Renate Gebhard und Hans Berger konnten wir diese Besserstellung erreichen, denn es ist wichtig, dass Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, angemessen sozial abgesichert und entlohnt werden.“

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