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Die Gehälter-Posse

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Die Diskussion um die Politikergehälter wird zur Farce: Das Widmann-Gesetz kommt nun zum wiederholten Mal ins Plenum – inklusive Zulagen für die Kommissionspräsidenten und die Fraktionssprecher.

Von Matthias Kofler

Und täglich grüßt das Murmeltier: Der 3. Gesetzgebungsausschuss im Landtag hat am Montag zum wiederholten Mal den Gesetzentwurf zu den Politikergehältern behandelt. Das Ergebnis: Der Gesetzestext kommt unverändert ins Plenum und wird dort im April behandelt.

 

Ausschussvorsitzender Christian Tschurtschenthaler unterstreicht, dass im Ausschuss einhellig festgestellt wurde, dass Südtirol – trotz autonomer Zuständigkeiten und entsprechender Aufgabenlast – die Politikkosten bereits reduziert und derzeit italienweit die niedrigsten vorzuweisen hat.

Der strittigste Punkt des Widmann-Gesetzes betrifft die Kommissionspräsidenten und Fraktionssprecher: Auch diese würden künftig eine Funktionszulage im Wert von 800 Euro netto (die Präsidenten) bzw. 600 bis 1.100 Euro (die Fraktionssprecher) erhalten. Paul Köllensperger beantragte eine Streichung des entsprechenden Artikels, was vom Ausschuss aber mit fünf (SVP-)Stimmen abgeschmettert wurde. Auch die Kürzung der Funktionszulagen für die Regierungsmitglieder auf den Ursprungstext wurde am Montag abgelehnt.

Der Grillino übt scharfe Kritik an der Vorgangsweise der Mehrheit und spricht wörtlich von einem „Pingpong“: „Wir brauchen gute und keine billigen Politiker. Doch mit diesem Gesetz riskieren wir, dass die Autonomie wieder durch den Kakao gezogen wird – und das nur wegen ein paar hundert Euro mehr“, so Köllensperger. Das Argument der SVP, wonach die Präsidenten und Fraktionssprecher einen größeren Arbeitsaufwand hätten, teilt der Grillino nicht: Auch ohne Zulage werde man für diese Arbeiten jemanden finden. Jetzt sei jedenfalls der falsche Zeitpunkt für zusätzliche Vergütungen.

In dieselbe Kerbe schlägt Roland Tinkhauser: „Die Zuschläge für die Kommissionspräsidenten und Fraktionssprecher müssen weg“, fasst der Freiheitliche die Haltung seiner Fraktion zusammen. Als Einbringer des Gesetzentwurfs habe er sich der Stimme enthalten. Von einer Verzögerungstaktik will Tinkhauser aber nicht sprechen: Es sei der gemeinsame Wunsch von Opposition und Mehrheit gewesen, das Gesetz noch einmal von den Fraktionssprechern begutachten zu lassen.

Auch Helmuth Renzler begrüßt die neuerliche Behandlung des Gesetzentwurfs im Gesetzgebungsausschuss. „Jetzt soll der Landtag die Verantwortung übernehmen und das Gesetz annehmen oder ablehnen.“ Der SVP-Arbeitnehmerchef bezeichnet den Vorschlag als „recht ausgewogen“. Wichtig sei es, die Debatte um die Politikergehälter endlich abzuschließen – egal in welcher Form. Im Plenum sei „noch alles offen“: „Die Opposition kann Abänderungsanträge vorbringen und schauen, dass sie dafür Mehrheiten findet“, so Renzler.

Völlig enttäuscht zeigt sich hingegen der Oppositionelle Alessandro Urzì: Das Ergebnis der Sitzung sei eine „Ohrfeige ins Gesicht“ – und zwar für alle, die den Worten Kompatschers Glauben geschenkt und gehofft hätten, das Thema endlich zum Abschluss zu bringen. Die SVP habe in der Frage der Funktionszulagen keinen Rückzieher gemacht – und schließe auch eine Parteienfinanzierung nicht aus. „Die Unverschämtheit kennt keine Grenzen“, findet der Abgeordnete von Alto Adige nel Cuore.

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