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Mister 18 Monate

mitterrutzner geldDer Felthurner Finanzjongleur Konrad Mitterrutzner wird am 14. März am Landesgericht einen Vergleich über 18 Monate Haft abschließen. Schadensersatzzahlungen sind keine vorgesehen.

von Thomas Vikoler

Ein Südtiroler Wirtschaftskrimi geht seinem Ende entgegen, jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht: Konrad Mitterrutzner, 53, Finanzjongleur aus Felthurns, macht seine Rechnung mit der Justiz. Am 14. März wird aller Voraussicht nach vor einem Bozner Voruntersuchungsrichter ein Vergleich besiegelt werden, den sein Verteidiger Karl Pfeifer mit Staatsanwalt Markus Mayr ausgehandelt hat.

Das vereinbarte Strafmaß: 18 Monate Haft ohne Bewährung wegen Betrugs und nicht unerlaubte Berufsausübung. Ein vergleichsweise mildes Strafmaß, das Mitterrutzner vor einem Gefängnisaufenthalt bewahren wird. Mit Sozialarbeit muss er aber rechnen.

Konrad Mitterrutzner (und ein Carabinieri-Beamter) im Versteck in der Slowakei

Konrad Mitterrutzner (und ein Carabinieri-Beamter) im Versteck in der Slowakei

Die TAGESZEITUNG hatte Mitte Dezember exklusiv über den Abschluss der Ermittlungen gegen Mitterrutzner berichtet. Diese begannen im Frühjahr 2015, nachdem eine Vermisstenmeldung eingegangen war. Die hiesigen Carabinieri fuhren in die Slowakei, wo sie Mitterrutzner nach mehreren Wochen aufspürten.

Es folgten mehrere Strafanzeigen von Anlegern, die bei ihm Geld angelegt hatten. Mitterrutzner ging der Ruf voraus, stattliche Kapitalrenditen einzufahren, was ihm den Übernamen „Mister 20 Prozent“ einbrachte.

Aus der Sicht des Dutzends Anleger, die schließlich Anzeige erstatteten, schauten die Zahlen freilich etwas anders aus: Sie bekamen das investierte Geld bzw. die versprochenen Zinsvorschüsse von Mitterrutzner – wie auf handschriftlichen Zetteln vereinbart – nicht zurück.

Die aufwändigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass auf den zahlreichen Konto des Finanzjongleurs – auch in Österreich und Deutschland – an die 500.000 Euro fehlten. Mutmaßlich verzockt oder für private Zwecke abgezweigt.

Nicht bestätigt hat sich der Verdacht der Geldwäsche. Dieser richtete sich in einigen Fällen nicht allein gegen Mitterrutzner, sondern auch gegen Anleger. Für letztere hatte die Ermittlung gegen den nicht ausgebildeten Finanzvermittler dennoch Konsequenzen: Ihre Investition wurde der Finanzwache gemeldet, strafrechtliche relevante Steuerhinterziehung (über 70.00 Euro) wurde aber keine festgestellt.

Mitterrutzner ließ über seine Verteidigung stets ausrichten, dass er den Anlegern das Betroffene Geld zurückzahlen wolle. Im nun zu schließenden gerichtlichen Vergleich ist jedenfalls kein mildernder Umstand wegen Zahlung von Schadenersatz enthalten. Geschädigte müssen sich wohl auf dem zivilrechtlichen Wege um Entschädigung bemühen.

 

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