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Die Zeitspender

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Die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erprobt ein innovatives Instrument der Solidarität: Steuerberater stellen Kollegen in Mutterschutz und bei Krankheit ihre Zeit zur Verfügung. 

Die eigene Zeit zur Verfügung stellen und den Kollegen helfen, die gerade Nachwuchs bekommen oder mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben. Das ist die Idee, die hinter der Zeitbank steckt, ein innovatives Konzept, eingeführt durch die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen, mit dem Ziel das Arbeitsleben vieler Kollegen und vor allem Kolleginnen zu revolutionieren. Der Beschluss über die Einrichtung und Regelung der Initiative wurde im Zuge der letzten Versammlung des Ausschusses der Kammer unter Vorsitz des Präsidenten Claudio Zago verabschiedet.

An wen richtet sich die Initiative

Die Zeitbank ist eine Einrichtung, die es den Mitgliedern der Kammer ermöglicht, sich gegenseitig auf praktische Art und Weise Solidarität zu erweisen: Die Kollegen schenken sich gegenseitig ein kleines bisschen ihrer Zeit und Kompetenz. Die Arbeitsstunden – natürlich ordnungsgemäß vergütet – werden den Kolleginnen oder Kollegen zur Verfügung gestellt, die sich für Unterstützung an die Kammer wenden; eine von der Kammer eigens eingerichtete Kommission ist dafür zuständig, die Anträge und angeführten Motive zu überprüfen. Zusammengesetzt ist die Kommission aus Claudio Zago (Präsident), Barbara Giordano, Nicola Moscon, Renzo Pedevilla und Evelyn Reich. An die Kommission können sich alle Kollegen wenden, die sich im Erziehungsurlaub befinden (sowohl Mütter als auch Väter), die von schwerer und plötzlicher Krankheit betroffen sind (selbst wenn diese bei engen Angehörigen bis zum zweiten Grad auftritt), die einen familiären Todesfall zu beklagen haben, oder die einen Familienangehörigen häuslich pflegen.

So funktioniert die Zeitbank

Der Mechanismus ist einfach: Die Kammer hat ein Verzeichnis der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eingerichtet, die sich bereit erklärt haben, Kollegen in vorübergehenden Notsituationen ihre Zeit und Kompetenz zur Verfügung zu stellen. Diese Art der Zeitspende wird durch einen eigens dafür vorgesehenen Vertrag geregelt, welcher jeweils durch die Kammer gebilligt werden muss und in welchem Zeitraum und Vergütung des Einsatzes genau festgelegt sind.

Die „Zeitspender“ müssen seit mindestens 3 Jahren eingeschriebene Mitglieder der Kammer sein und beim Antrag zur Eintragung ins Spenderverzeichnis angeben, in welchem Tätigkeitsbereich sie ihre Zeit und Fachkenntnis zum Einsatz bringen wollen (beispielsweise im Bereich der Steuerberatung, Gesellschaftsberatung, für Steuerstreitverfahren oder als Amts- oder Parteisachverständige). Die für die Zeitbank zuständige Kommission wird nur Anträge von Kollegen ohne Strafanzeigen oder Disziplinarverfahren, weder laufende noch abgeschlossene, berücksichtigen. Letztendlich ist es der Ausschuss, der darüber entscheidet, ob ein Antrag zur Aufnahme ins Spenderverzeichnis bewilligt wird.

Ein besonderer Fall: Generationswechsel in der Kanzlei

Das ist noch nicht alles. Dieses innovative Instrument kommt auch den Nachkommen von verstorbenen Kollegen zugute. In der Phase der Übergabe an die zukünftigen Betreiber der Kanzlei kann die Hilfe eines in das Verzeichnis eingetragenen Kollegen, für eine Dauer von maximal 3 Monaten, in Anspruch genommen werden.

„Mit der Einrichtung der Zeitbank führen wir einen Mechanismus ein, der mehr Flexibilität ermöglicht und denjenigen Kollegen hilft, die notgedrungen der Arbeit fernbleiben müssen“ – so Claudio Zago – „sei es auf Grund einer Notsituation oder aber auch aus freudigem Anlass, so wie die Geburt eines Kindes. Durch die Teilnahme an der Initiative legt der Einzelne das Konkurrenzdenken beiseite und gibt der gegenseitigen Solidarität unter Kollegen den Vorrang. Die Zeitbank ist eine der Maßnahmen, die wir umsetzen wollen, um unsere Profession zu modernisieren und die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu fördern.“

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