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„Lesbische Tänzerinnen“

gericht hans lungerHans Lunger ist nach einer Anzeige von Alt-LH Luis Durnwalder wegen Rufschädigung zu einer  Geldstrafe von 1.000 verurteilt worden. Und er muss 2.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Von Thomas Vikoler

Diesmal gab es keine richterliche Milde für den Advokaten, der sich seit Jahren für eine christliche Erziehung (nach seinen eher reaktionären Vorstellungen) in den Schulen einsetzt.

Hans Lunger, 78, musste sich – nach dem Freispruch zu einer Rufschädigungsklage des Südtiroler Jugendrings bzw. Young&Direct vor einigen Wochen – diesmal wieder am Landesgericht verantworten.

Die Anzeige erstattet hatte Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder, der sich von einem Pamphlet von Lungers Erziehungs-Verein aus dem Jahre 2009 verunglimpft fühlte.

Darin stand u.a., dass der damalige Landeshauptmann in moralischer Hinsicht „seit Jahren“ ein schlechtes Beispiel für die Jugend sei.

Der Anlass für Lungers Intervention:

Durnwalder hatte eine Grußbotschaft zu einem Biker-Treffen verfasst, zu dessen Programm auch eine Show mit leicht bekleideten Tänzerinnen gehörte.

Das weckte den Zorn und die Phantasie des Sittenwächters. In seinem Pamphlet spricht er von „lesbischen“ Tänzerinnen und „Konkubinen“.

Auf der Gerichtsverhandlung am 14. Dezember verteidige Lunger in einer spontanen Erklärung den Inhalt der Streitschrift als begründet und notwendig und verwies auf das Recht auf Kritik.

Für Richter Carlo Busato sind einige Stellen aus dem Dokument nicht durch dieses gedeckt. Etwa wenn Lunger dem damaligen Landeshauptmann einen wenig vorbildlichen (privaten) Lebenswandel unterstellt.

Busato folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Hans Lunger wegen Rufschädigung zu einer Geldstrafe von tausend Euro.

Außerdem muss der Anwalt, der in diesem Verfahren von den Kollegen Marco Boscarol und Rainer Demetz vertreten wurde, dem Alt-Landeshauptmann 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Auch die Prozessspesen muss der Verurteilte übernehmen.

Das Landesrechtsamt hatte sich als Zivilpartei in das Verfahren eingelassen.

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