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Sozialwohnung für Flüchtlinge

Heiner Schweigkofler, Wobi-Wohnungen (Symbolbild)

Heiner Schweigkofler, Wobi-Wohnungen (Symbolbild)

Die Kriterien für die Zuweisung von Wobi-Wohnungen wurden abgeändert. Die Details.

von Heinrich Schwarz

Die Landesregierung hat die Kriterien für die Zuweisung von Wohnungen des Wohnbauinstitutes an besondere soziale Kategorien abgeändert. Die Änderung betrifft anerkannte Flüchtlinge.

Im entsprechenden Beschluss heißt es als Begründung: „In Anbetracht der aktuellen internationalen Situation und der zu erwartenden zukünftigen Entwicklung, scheint es angebracht, auch eingewanderte Personen und Flüchtlinge, denen ein Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz gewährt wurde, als zu den besonderen sozialen Kategorien gehörige Personen zu betrachten. Dies, um die humanitäre Notsituation tragbarer zu machen und den Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden, indem auch ihnen Wohnungen zugewiesen werden können.“

In die gesetzliche Bestimmung zur Definition der „Angehörigen von besonderen sozialen Kategorien“ hat die Landesregierung folgenden Punkt eingebaut: „Personen, denen die Territorialkommission für die Zuerkennung des internationalen Schutzes einen Schutzstatus (Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz) gemäß den geltenden Bestimmungen zuerkannt hat. Sie müssen das gesamte Verfahren zur Anerkennung des internationalen Schutzstatus in Südtirol abgewickelt haben und sich während der gesamten Dauer des Verfahrens dort regulär aufgehalten haben.“

Zu diesen sogenannten „besonderen sozialen Kategorien“ gehören unter anderem auch Menschen mit Behinderung sowie Suchtkranke, Personen mit sozialem Fehlverhalten, Haftentlassene, Personen in sozialen Härtesituation und gewaltbedrohte Frauen, die jeweils nicht in der Lage sind, eine Wohnung dauerhaft auf dem freien Markt anzumieten oder zu erwerben.

Die Landesregierung hat in den letzten Bauprogrammen für das Wobi festgelegt, dass 20 Prozent der Wohnungen diesen Kategorien vorzubehalten sind.

„Die Regelung für anerkannte Flüchtlinge gab es auch bisher schon, es handelt sich beim Beschluss der Landesregierung um eine Präzisierung, um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Bisher gab es keine klare Formulierung“, erklärt Wobi-Präsident Heiner Schweigkofler.

DEN KOMPLETTEN ARTIKEL LESEN SIE AM DONNERSTAG IN DER TAGESZEITUNG.

 

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