Du befindest dich hier: Home » News » Das RAI-Ei

Das RAI-Ei

Fernseher altDer 31. Januar 2017 ist ein doppelter Stichtag für die Rai-Gebühr: Was Personen tun müssen, die kein TV-Gerät besitzen oder keinen Stromvertrag haben.

Die gute Nachricht vorweg:

Die Fernsehgebühr wurde nun das zweite Jahr in Folge gesenkt, und beträgt nunmehr 90 Euro. Die Steuer wird im Normalfall über die Stromrechnung angelastet, über das gesamte Jahr 2017 verteilt.

Wer kein Fernsehgerät hat

Seit 2016 gilt die allgemeine Vermutung, dass in einem Haushalt auch ein Fernsehgerät ist. Wer kein Gerät hat, muss dies der Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Januar 2017 mitteilen.

Die Vorlagen hierfür finden sich auf www.canone.rai.it. Diese Erklärung muss jedes Jahr aufs neue verschickt werden. Hat man die Zugangsdaten zu „FiscoOnline“, kann die Erklärung auch telematisch übermittelt werden. Infos dazu auf www.agenziaentrate.gov.it.

Zahlung per Steuermodell F24

Hat eine Familie ein Fernsehgerät, aber keinen Stromvertrag für „ansässige Haushaltskunden“ (diese Information findet sich auf der Rechnung, meist im oberen Teil auf der ersten Seite, in italienisch heißt die Vertragsform „domestico residenziale“), muss die Zahlung der Fernsehgebühr über das Steuermodell F24 erfolgen.

Dies ist über die Bank oder bei einem Postamt möglich. Auch für diese Zahlung ist der 31. Januar 2017 der Stichtag, und die Vorlagen finden sich auf www.canone.rai.it.

Über 75jährige mit Einkommen unter 6.713 können von der Steuer befreit werden
Seit einigen Jahren sind Senioren über 75 mit einem Einkommen unter 6.713 Euro von der Steuer befreit, wenn sie das Bestehen dieser Voraussetzungen erklären. Wurde diese Erklärung einmal abgegeben, und bestehen die Voraussetzungen weiterhin, dann muss sie nicht erneuert werden.

Die Formulare hierzu finden sich auf: http://www.abbonamenti.rai.it/Ordinari/Esonero75.aspx

Alle Formulare sind an diese Adresse zu senden:

Agenzia delle Entrate, Ufficio di Torino 1, S.A.T. Sportello abbonamenti tv Casella Postale 22
10121 Torino
Pec: [email protected]

Wichtig: allen ausgefüllten Formularen muss eine Kopie eines Ausweises beigelegt werden.

Weitere Informationen:
Schalter TiVuoINFOrmare, Verbraucherzentrale Südtirol, Zwölfmalgreinerstr. 2, Bozen Tel. 0471-975597

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen