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Metzger in Erklärungsnot

metzgereiIm oberen Vinschgau ist ein pensionierter Metzger in die Bredouille geraten. Laut den bisherigen Erkenntnissen hat der Mann in einer adaptierten Garage für Dritte Schlachtungen vorgenommen sowie Wild aus teils ungeklärter Herkunft zerlegt. Die Ermittlungen sind im Gange.

von Karin Gamper

Der Fall hat in Vinschger Jägerkreisen für großes Aufsehen gesorgt.

In einer kleinen Fraktion einer Obervinschger Gemeinde wurde ein pensionierter Metzger in flagranti dabei ertappt, wie er für Dritte Schlachtungen vorgenommen bzw. Wild zerlegt hat. Dies alles geschah in einer Garage, die der Rentner zu diesem Zwecke entsprechend ausgestattet hatte.

Laut Informationen der TAGESZEITUNG waren die Carabinieri einem Hinweis nachgegangen und daraufhin in der Garage fündig geworden. Das vorgefundene Fleisch wurde beschlagnahmt und z. T. entsorgt.

Wie Franz Hintner vom Landestierärztlichen Dienst auf Anfrage erklärt, sind die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich sehr streng. So dürften etwa Bauern zwar Tiere schlachten, allerdings ausschließlich für den Eigenbedarf und auch dann nur für Personen, die gewohnheitsmäßig am Hof leben. Hausschlachtungen für Dritte sind nicht erlaubt.

Noch strenger sind die Regeln, wenn es um die Verarbeitung von Wild geht. Ein Jäger darf zwar das selbst erlegte Wild auch selbst zerlegen, allerdings ist auch hier eine Reihe von strengen hygienischen und formalen Vorschriften einzuhalten. Weil nicht jeder Jäger die Kunst des Zerlegens beherrscht und weil die Auflagen sehr hoch sind, wird dieser Arbeitsvorgang gerne, aber unerlaubterweise gegen Bezahlung an Dritte vergeben. „Je strenger die Vorschriften in diesem Bereich werden, umso häufiger suchen sich die Jäger notgedrungen ein Schlupfloch“, weiß ein Insider.

Dies ist offenbar auch im Fall des pensionierten Metzgers geschehen. Gesichert ist, dass der Rentner in der adaptierten Garage für seine Auftraggeber nicht nur Hoftiere geschlachtet, sondern auch Wild zerlegt hat.

Allerdings könnte weiteres Ungemach auf den Pensionisten bzw. auf seine Auftraggeber zukommen. Der Metzger führte nämlich ein Verzeichnis mit den verarbeiteten Tieren. Wie es nun aus gut informierten Kreisen heißt, konnten nicht alle darin angeführten Jäger den vorgeschriebenen Erlegungsnachweis für das abgelieferte Wild erbringen.

Laut Auskunft des Landestierärztlichen Dienstes sind die Ermittlungen zur Bestimmung der Herkunft des Wilds noch im Gange. Das Fleisch wurde inzwischen ebenso wie die Gerätschaften beschlagnahmt.

 

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