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„Kleiner“ Freispruch

fischnaller lüsen milchwagenDer Lüsner Bürgermeister Josef Fischnaller und sein Vize werden am Landesgericht zum Milchwagen-Unfall freigesprochen. Allerdings allein wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Von Thomas Vikoler

Es ging bei dieser Zwischenentscheidung um eine rechtstechnische Frage. Nämlich darum, ob die Verfahrensvoraussetzungen bestanden, den Lüsner SVP-Bürgermeister und seinen Vize Martin Kaser auch wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuklagen.

Das Verfahren betrifft einen Unfall, der sich vor ziemlich genau drei Jahren – am 14. Jänner 2014 – auf einem Gemeindeweg in Lüsen ereignete. Ein Brimi-Milchwagen, gelenkt von S.K., durchbrach eine Leitplanke und stürzte in die Tiefe. Beifahrer Peter Fink, 46, verlor dabei sein Leben, S.K., der den Laster lenkte, wurde schwer verletzt und sitzt heute im Rollstuhl.

Die Staatsanwaltschaft kam in ihren Ermittlungen zum Schluss, dass die Leitplanke an der Unfallstelle nicht ordnungsgemäß gewartet worden war bzw. nach unten hing. Ihr Anklage gegen die beiden Gemeindeverwalter erhob sie aufgrund von Strafrechtsartikel 590, also fahrlässige Tötung, und packte die fahrlässige Körperverletzung aufgrund von Absatz 3 mit hinein.

Alberto Valenti und Christine Jöchler, die beiden Verteidiger von Fischnaller und Kaser, beantragten nun die Abtrennung des zweiten Strafbestandes von der fahrlässigen Tötung und dazu einen Freispruch. Ein Antrag, den Strafrichter Michele Papparella nun annahm. Mit der Begründung, dass die Verfahrensvoraussetzungen dafür gefehlt hätten.

Fischnaller und Kaser wurden also zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, die Anklage wegen fahrlässiger Tötung bleibt also aufrecht. Bei der nächsten Verhandlung am 10. März werden die ersten Zeugen der Anklage angehört.

Derweil ist das Zivilverfahren zu den Schadensersatzforderungen der Angehörigen des Verstorbenen und jenen des verletzten Lastwagenfahrers gestartet. In den Streit gerufen wurden die Versicherungen der Gemeinde Lüsen (Uniqa) und des Milchhofs Brimi. Es geht um Forderungen im Ausmaß von mehreren Millionen Euro, zu denen Ansprüche wegen Einkommensausfällen dazukommen. Ein Schadensersatzanspruch des Milchwagen-Lenkers bleibt auch nach dem Strafrechtsurteil von gestern aufrecht.

Es gilt insbesondere zu klären, welchen Anteil die beiden Versicherungen jeweils übernehmen müssen.

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