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Das schnelle Geld

onecoinDie italienische Wettbewerbsbehörde hat die Vermarktung der Kryptowährung OneCoin gestoppt. In Südtirol findet OneCoin seit einiger Zeit großen Zuspruch. Einzelne Personen verdienen bis zu 50.000 Euro pro Woche.

von Heinrich Schwarz

Die Titelgeschichte der TAGESZEITUNG im November über die Kryptowährung OneCoin war wie ein Stich ins Wespennest. Die vielen Südtiroler, die in das System eingestiegen sind, wurden plötzlich sehr nervös.

Die TAGESZEITUNG berichtete unter anderem über die Südtiroler Rentnerin Josefine, die in einem YouTube-Video erklärt, ihre Rente von monatlich 700 Euro dank OneCoin aufgebessert zu haben – auf teilweise über 20.000 Euro pro Woche (!). Josefine habe über 4.000 sogenannter Partner. Sie veranstalte regelmäßig Treffen und baue ihr Netz dadurch ständig aus.

Das OneCoin-Leben von Josefine ist aber nichts gegen jenes von Anton Federspiel. Der Vinschger ist ein „Europa Top-Leader“ und hält unter diesem Titel Vorträge in ganz Europa. Im Rahmen eines Vortrages vom Mai 2016, der vollständig auf YouTube zu sehen ist, erklärt Federspiel, er habe seit seinem Einstieg bei OneCoin im April 2015 sage und schreibe 72.000 Partner gewonnen.

Binnen eines Jahres habe er eine Gesamtprovision von mehr als zwei Millionen Euro erhalten. Pro Woche verdient Anton Federspiel 50.000 Euro, wie er im Mai selbst sagte.

Es ist der Traum vom schnellen Geld, der Hunderttausende Menschen ins OneCoin-System gelockt hat. Auch in Südtirol ist OneCoin weit verbreitet. Das Wachstum ist enorm.

Das Geschäftsmodell

Die bekannte Kryptowährung Bitcoin hat sich durchgesetzt. Mit diesem digitalen Geld kann man inzwischen die verschiedensten Produkte und Dienstleistungen kaufen. Der Wert der Bitcoins ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Kein Wunder, dass es Nachahmer gibt.

So etwa OneCoin. In der Bewerbung der Kryptowährung ist stets von einer rapiden Wertsteigerung in kürzester Zeit die Rede. Digitale Währungen seien die Zukunft. Wer Bitcoin verpasst hat, müsse jetzt einsteigen, um von der Wertsteigerung zu profitieren. Doch ausgegeben werden können die OneCoins noch nicht.

Gleichzeitig gibt es bei OneCoin ein besonderes Geschäftsmodell, das Konsumentenschützer in besonderem Maße auf den Plan gerufen hat.

Doch der Reihe nach:

Wer bei OneCoin einsteigen will, kann sogenannte Ausbildungspakete erwerben, die zwischen 110 und 27.500 Euro kosten. Diese Pakete enthalten „Token“, die dann in OneCoins umgewandelt werden können. Um Zugang zum Umwandlungsprozess zu haben, ist eine einmalige Gebühr von 30 Euro vorgesehen. Die OneCoins können danach auf einer Plattform gehortet oder gehandelt werden. In Zukunft, so zumindest der Plan, sollen sie auch ausgegeben werden können.

Das besondere Geschäftsmodell von OneCoin ist schließlich die Möglichkeit, neue Mitglieder anzuwerben und damit Geld zu verdienen. Wer eine andere Person dazu bringt, ein Ausbildungspaket zu kaufen, erhält eine Provision von zehn Prozent des Wertes des Ausbildungspaketes. Auszahlungen erfolgen wöchentlich.

Wie der Vinschger Anton Federspiel in seinem auf YouTube veröffentlichten Vortrag erklärt, kann man dank des sogenannten Matching-Bonus sogar auf vier Ebenen mitverdienen. Werbe ich also einen Freund an, der danach ebenfalls eine Person anwirbt, erhalte ich auch eine Provision auf die Käufe dieser Person – usw.

Zehn Prozent beträgt die Provision für die ersten zwei Ebenen, 20 Prozent für die dritte und 25 Prozent für die vierte. Daneben gibt es noch weitere mögliche Bonuszahlungen.

Die Stiftung Warentest in Deutschland hat OneCoin auf ihre Warnliste gesetzt. Daneben warnt unter anderem auch der Konsumentenschutz der steirischen Arbeiterkammer. Man gehe ein hohes Risiko ein.

In halb Europa ermitteln Behörden gegen OneCoin, darunter die deutsche Finanzaufsicht BaFin, die schwedische Aufsichtsbehörde und die Londoner Polizei. Neu hinzugekommen sind jetzt die italienischen Behörden.

Der Vermarktungsstopp

Jetzt dürfte es für OneCoin einen empfindlichen Dämpfer geben: Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat gegenüber der bulgarischen Gesellschaft One Network Services Ltd. und den Betreibern der Websites onecoinsuedtirol.it sowie onecoinitaliaofficial.it eine vorbeugende Verfügung erlassen und damit den Stopp der Vermarktung von OneCoin in Italien angeordnet.

Grund für die vorbeugende Maßnahme ist ein Ermittlungsverfahren der AGCM, das am 28. November eingeleitet worden ist. Die Börsenaufsicht Consob und die Verbraucherzentrale Südtirol bzw. das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen hatten zuvor Eingaben gemacht. Zudem gab es zuvor bereits erste Ermittlungen einer Spezialeinheit der italienischen Finanzbehörde.

Besonders stutzig machte die AGCM die Werbebotschaft an die Verbraucher, das für die Kryptowährung OneCoin ausgegebene Geld innerhalb kurzer Zeit zu vervielfachen. Die Wettbewerbsbehörde schreibt: „Aus den bisher gesammelten Erkenntnissen geht hervor, dass die höchst fragwürdige Darstellung der Vorteile in Wirklichkeit darauf ausgelegt ist, eine hohe Anzahl an Verbrauchern zum Einstieg in das System zu bewegen, was auf ein gesetzlich verbotenes Pyramidensystem hinweist.“

Der betroffenen Gesellschaft und den Website-Betreibern wurde die Einleitung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt. One Network Services Ltd. hat geantwortet, dass die Mitteilung hätte auf Bulgarisch übersetzt werden müssen – und gleichzeitig betont, dass es sich um ein legales Produkt handelt.

Die Betreiber der Websites – hinter onecoinsuedtirol.it steht ein gewisser Christian Leitner – haben noch keine Verteidigungsschrift verfasst. Der Betreiber einer dritten Seite namens onecoinitalia.com hat hingegen erklärt, die Website sofort offline genommen zu haben.

„Niemand hat angemessene Erklärungen geliefert, um die Wahrscheinlichkeit der versprochenen Resultate und die Funktionsweise des Systems verstehen zu können“, so die AGCM. Deshalb nun der Stopp der Vermarktung und Verbreitung von OneCoin. Die vorbeugende Verfügung soll dazu dienen, die Verbraucher noch vor Ende des Ermittlungsverfahrens vor eventuellen Schäden zu schützen.

Bei Nicht-Beachtung der Verfügung drohen Verwaltungsstrafen von 10.000 bis 5.000.000 Euro.

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