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„Eine Bankrott-Erklärung“

arbeiterDie neuen Daten des INPS bestätigen eine immer stärkere Prekarisierung des italienischen Arbeitsmarktes. „Eine Bankrott-Erklärung des Jobs Act“, sagt Gewerkschafter Christian Troger.

Die in den letzten Tagen von der Beobachtungsstelle des Prekariats des großen Sozial- und Rentenversicherungsträgers INPS verbreiteten Daten für den Zeitraum Jänner bis Oktober 2016 bescheinige den neuen Jobs-Act-Maßnahmen der vergangenen Renzi-Regierung ein völliges Scheitern. Zu diesem Schluss kommt Christian Troger, Gewerkschafter des UIL-SGK.

Die unbefristeten Arbeitsverträge seien künstlich wegen der im Jahr 2015 eingeführten großen Sozialabgabenreduzierungen (über 8.000 Euro Einsparungen pro Jahr und unbefristetem Arbeitsvertrag für insgesamt drei Jahre) zwischen Jänner bis Oktober im Jahr 2015 um 429.042 angestiegen. Das ist ein deutliches Plus von 38,8 Prozent. Im selben Zeitraum 2016 hingegen gab es dann schon wieder eine Verminderung von 492.231 unbefristeten Arbeitsaufnahmen, also ein Minus von 32 Prozent.

Christian Troger

Christian Troger

Zu diesen sich wieder stark negativ entwickelnden Daten der neuen unbefristeten Arbeitsverträge kommt noch eine weitere starke Zunahme der Arbeitsgutscheine-Nutzung (Voucher) der Wirtschaft hinzu. Dieser Zuwachs scheint sich immer weiter zu steigern, wie die gerade veröffentlichten Daten zeigen. Vom Jänner bis Oktober im Jahr 2014 wurden 54.795.961 Voucher von der Privatwirtschaft genutzt, diese sind im Jahr 2015 auf 91.854.334 hochgeklettert und haben im immer selben Vergleichszeitraum des Jahres 2016 sogar eine Zahl von 121.506.894 (über 121 Millionen Arbeitsstunden) erreicht.

„So geht es nicht. Diese Daten sind eine Bankrott-Erklärung der neuen Jobs-Act-Bestimmungen der nun gescheiterten Renzi-Regierung in Rom“, betont Christian Troger.

Er sagt:

„Es bedarf homogener und mit den Sozialpartnern abgesprochene Regeln im Arbeitsmarkt und nicht fragwürdige Improvisationen. Und diese sind ein wirklicher Schutz gegen ungerechtfertigte Entlassungen (ex Art. 18 des Arbeiterstatuts) und eine dringende Einschränkung der ins Uferlose ausgedehnte Arbeitsgutschein-Nutzung in Italien. Neben der Nachverfolgbarkeit der Voucher sollte die Nutzung in einigen Wirtschaftsbereichen stark eingeschränkt und nur für außergewöhnliche kurzzeitige Gelegenheitstätigkeiten beschränkt werden.“

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