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Die verlorene Million

Foto: altoadigeinnovazione

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Weil bei der Ausschreibung zum bisher größten Bauauftrag für den BBT gepfuscht wurde, muss die BBT-Gesellschaft einer Firma 1,2 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.

Von Thomas Vikoler

Es wurde zuletzt häufig kritisiert, dass Südtiroler Firmen beim Jahrhundertprojekt Brennerbasistunnel kaum zum Zug kämen. Die Ausnahme: Die St. Lorenzner Firma Oberosler gehrt zur Bietergemeinschaft um die Firma Astaldi SpA aus Rom, die sich im Mai dieses Jahres den größten hierzulande je vergebenen Bauauftrag sicherte: Das Baulos Mauls 2 und 3, praktisch den Abschnitt des Eisenbahntunnels zwischen Mauls und Brenner. Oberosler hält allerdings einen Anteil von gerade fünf Prozent an der Bietergemeinschaft.

Es war zu erwarten, dass es Rekurse gegen den Zuschlag für Astaldi geben würde. Schließlich betrug der Ausschreibungswert 1.373.077.447,44 Euro. Von sechs Bewerbern kamen zwei sozusagen ins Finale: Astaldi und eine Bietergemeinschaft unter Führung einer Genossenschaft mit dem schönen Namen Cooperativa Muratori & Cementisti (CMC) aus Ravenna.

Astaldi sicherte sich den Auftrag mit insgesamt 99,62 Punkten (50,62 Punkte für das technische Angebot, neun für das zeitliche, 40 für das wirtschaftliche Angebot, das um die 1,1 Milliarden Euro lag).

CMC kam auf 87,06 Punkte (42,46 Punkte für das technische, neun Punkte für das zeitliche und 35,60 für das wirtschaftliche Angebot von 1.112.506.530 Euro ohne Mehrwertsteuer).

CMC legte also Rekurs gegen die Entscheidung der Bewertungskommission ein. Weniger gegen die Vergabe der Punkte als gegen eine Klausel in den Ausschreibungskriterien, nach der, so die CMC-Anwälte Angelo Clarizia und Manuel Moling, Astaldi hätte vom Wettbewerb ausgeschlossen werden müssen.

Und tatsächlich kommt das Verwaltungsgericht Bozen nun in einem 70-seitigen Urteil zum Schluss, dass eine Klausel der Ausschreibungskriterien rechtswidrig ist. Nämlich jene, die vorschreibt, dass die in die Bietergemeinschaft kooptierten Firmen den juristischen Status von Mitbewerbern hätten einnehmen müssen.

Die Folge: Auch kleinere Beteiligte einer Bietergemeinschaft hätte demnach die hohe Jahresumsatz-Hürde für die vorangegangen fünf Jahre überschreiten müssen.

Laut vom späteren Wettbewerbssieger Astaldi eingebrachten Unterlagen erfüllten zwei der Teilnehmer der Bietergemeinschaft (Cogeis und PAC) dieses Kriterium nicht.

Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Terenzio Del Gaudio (Urteilsverfasserin: Lorenza Pantozzi Lerjefors) umging eine Aufhebung des Zuschlags für Astaldi, indem sie die Ausschreibungsklausel für rechtswidrig erklärte.

Dadurch entsteht dem unterlegenen Mitbewerber CMC ein Schadensersatz-Anspruch, den das Gericht auf 1.192.013,66 Euro festlegt. CMC hatte wesentlich mehr gefordert. Den Schadenersatz muss selbstredend die BBT-Gesellschaft zahlen, sie wird aber wohl Berufung gegen diesen Abschnitt des Urteils einlegen.

Das Verwaltungsgericht nahm gleichzeitig einen Gegenrekurs des Wettbewerbssiegers Astaldi an. Die unterlegenen Muratori & Cementisti hätten demnach vom Wettbewerb ausgeschlossen werden müssen. Begründung: Eine der an der Bietergemeinschaft beteiligten Firmen (Metrostav aus Tschechien) hatte nicht rechtzeitig nachweisen können, im Besitz der Teilnahme-Voraussetzungen zu sein. Die Kommission akzeptierte das CMC-Angebot dennoch.

Die Fehler der Kommission haben sich also – so kann man das Urteil zur Vergabe des BBT-Megaauftrages zusammenfassen – gegenseitig aufgehoben. Der Zuschlag hält aber insgesamt einer (ersten) gerichtlichen Prüfung stand.

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