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Die Akte Mitterrutzner

mitterrutzner geldDie Ermittlungen zu einem Südtiroler Wirtschaftskrimi sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft will gegen den Finanzvermittler Konrad Mitterrutzner Anklage wegen Betrugs und unerlaubter Berufsausübung erheben. Er soll rund 500.000 Euro für private Zwecke abgezweigt haben.

Von Thomas Vikoler

Das Geflecht an Konten und Transaktionen zu rekonstruieren, das der Mann aus Felthurns während mehrerer Jahre angelegt hat, war nicht einfach. Zwei Rechtshilfeansuchen an das Ausland – Deutschland und Österreich – waren notwendig, um an Kontoauszüge zu gelangen. Denn Konrad Mitterrutzner, der Tatverdächtigte, verfügte über rund zwei Dutzend Konten in mehreren Ländern.

Nun aber hat Markus Mayr, stellvertretender Oberstaatsanwalt am Landesgericht, einen (vorläufigen) Schlussstrich unter die aufwändigen Ermittlungen zu einem Südtiroler Wirtschaftskrimi gezogen. Dem Betroffenen und seinem Anwalt Karl Pfeifer wurde in den vergangenen Tagen die entsprechende Mitteilung nach Artikel 415bis der Strafprozessordnung zugestellt.

Konrad Mitterrutzner, Übername „Konny“ oder „Mister 20 Prozent“ (wegen der Renditen, die er seinen Kunden versprach), steht eine Anklage bevor. Wegen unerlaubter Berufsausübung und Betrugs gegen mehrere Anleger.

Dass der 52-jähriger Felthurner, der von einem Büro in Milland aus insbesondere an asiatischen Börsen „zockte“, über keine Berufsbefähigung als Finanzberater verfügt, ist kein Geheimnis. Offenbar wussten das auch die meisten Kunden, für die Mitterrutzner (Schwarz)Geld anlegte.

Schwieriger nachzuweisen war der Betrug, denn lediglich ein Bruchteil der Anleger erstattete vor oder nach Mitterrutzners dreiwöchiger „Flucht“ in die Slowakei im Mai 2015 Strafanzeige. Die „Dunkelziffer“ sei groß, heißt es aus der Staatsanwaltschaft.

Dennoch konnten aufgrund der Kontoauszüge 35 Südtiroler ausfindig gemacht werden, die Mitterrutzner Geld anvertrauten. Die festgestellte Schadenssumme – das Geld, das fehlt – liegt für die Handvoll Investoren, die Anzeige erstattet haben, bei rund einer Million Euro.

Was die Überprüfung der Konten ebenfalls ergab: Rund die Hälfte davon, also 500.000 Euro, soll „Mister 20 Prozent“ für private Zwecke abgezweigt haben. Bekanntlich ließ sich der Finanzjongleur in Felthurns eine Villa bauen, wo es allerdings zu Problemen kam.

Nicht bestätigt hat sich im Zuge der aufwändigen Ermittlungen der Tatverdacht der Geldwäsche. Dieser galt in einigen Fällen nicht nur Mitterrutzner, sondern auch Anlegern. Für letztere hatte die Ermittlung gegen den Finanzjongleur dennoch Konsequenzen: Ihre Anlage wurde der Finanzwache gemeldet, strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung (über 70.000 Euro) wurde offenbar keine festgestellt.

Eine Ermittlung wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Mitterrutzner hatte – aufgrund einiger dubioser Transaktionen über deutsche Konten – auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg.

Wie geht es nun weiter im Bozner Verfahren?

Verteidiger Karl Pfeifer wird aller Voraussicht eine Verlängerung der 20-tägigen Frist ab Mitteilung des Abschlusses der Ermittlungen beantragen, um die in zwei dicken Ordnern versammelten Ermittlungsakten studieren zu können.

Mitterrutzner hat bisher immer ausrichten lassen, dass er niemand vorsätzlich betrogen habe. Er wolle das Geld, das ihm anvertraut wurde, zurückzahlen. Allerdings erst, so sein Verteidiger Karl Pfeifer, wenn die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Konten wieder freigibt. Den Vorwurf des Betrugs gegen Anleger weist der Anwalt übrigens zurück:

Den Investoren sei sehr wohl bewusst gewesen, dass die Anlage bei Mitterrutzner risikoreich sei.

 

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