Du befindest dich hier: Home » Chronik » Bürgermeister vor Gericht

Bürgermeister vor Gericht

 

fischnaller lüsen milchwagenAm Bozner Landesgericht startet der Prozess zu einem Verkehrsunfall mit einem Milchwagen in Lüsen. Auf der Anklagebank: Bürgermeister Josef Fischnaller.

von Thomas Vikoler

Der jüngste Unfall an der Eisackbrücke bei Atzwang mit zwei Toten und drei Schwerverletzten machte es deutlich:

Gemeindeverwalter müssen in derartigen Fällen mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung rechnen.

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat vergangene Woche den Namen des Völser Bürgermeister Othmar Stampfer, eines Projektanten und des Obmannes der Weginteressentschaft ins Ermittlungsregister eingetragen.

Das Verfahren gegen den Lüsner Bürgermeister Josef Fischnaller und dessen Vize Martin Kaser wegen eines ähnlich tragischen Unfalls ist wesentlich weiter. Nun fand am Landesgericht eine weitere Hauptverhandlung zum Fall statt. Fischnaller und Kaser (das Verfahren gegen den Obmann der Weginteressentschaft Hermann Kaneider wurde inzwischen eingestellt) werden von Staatsanwältin Donatella Marchesini beschuldigt, für den Tod von Peter Fink aus Felthurns mitverantwortlich zu sein.

Der 46-Jährige war am 15. Jänner 2014 mit einem Brimi-Milchwagen in Lüsen Berg von einer Gemeindestraße abgekommen und 250 Meter abgestürzt. Der Fahrer, S.K., wurde dabei schwer verletzt, Beifahrer Fink verstarb.

Laut Anklage war die Leitplanke, die der Milchwagen durchstieß, nicht ordnungsgemäß installiert.

Verteidiger Alberto Valenti ist es bisher gelungen, das Anklage-Gutachten von Antonio Pietrini zum Teil auszuhebeln.

Richter Michele Papparella hat seine zweite Version für nicht zulässig erklärt, weil das erste als „unwiederholbare Tatsachenfeststellung“ deklariert worden war. Etwas Unwiederholbares lässt sich bekanntlich nicht wiederholen.

Nun brachte der Verteidiger der beiden Lüsner Verwalter einen weiteren Antrag ein, nämlich auf Streichung des zweiten Anklagepunktes der fahrlässigen Körperverletzung.

Begründung: S.K., der Fahrer des Milchlasters, gegen den ursprünglich ermittelt wurde, habe keine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Richter Papparella wird seine Entscheidung auf der nächsten Verhandlung am 10. Jänner bekanntgeben.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen