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Schnelle Abrechnung

img_3479Wie Unternehmen eine schnelle, effiziente und vor allem richtige Abrechnung mit der öffentlichen Verwaltung erzielen können.

Wie Unternehmen eine schnelle, effiziente und vor allem richtige Abrechnung mit der öffentlichen Verwaltung erzielen können, wurde jüngst in einer Informationsveranstaltung des Wirtschaftsverbandes für Handwerk und Dienstleister (lvh) kommuniziert.

Immer wieder sind Handwerksunternehmer mit der Situation konfrontiert, dass die öffentliche Verwaltung zu spät zahlt. Die banal erscheinenden Gründe – zumal entweder entsprechende Unterschriften, Genehmigungen oder einige Formulare fehlen, Zeitvorgaben übersehen oder gar überschritten werden – haben oft schwerwiegende Folgen. „Der Unternehmer verliert durch solche Fehler viel Zeit, Geld und Nerven. Umso mehr und besser sollte er die Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern kennen. Wir dürfen und sollen den Mut haben, uns auf unsere Rechte zu berufen“, unterstrich der Obmann der Baugruppe im lvh, Markus Bernard im Rahmen der Veranstaltung.

Um den Betriebsinhabern und deren Mitarbeiter einen möglichst konkreten Einblick in den Prozess der Bauabrechnung zu gewährleisten, erläuterte zunächst der Techniker und Experte Hansjörg Letzner einige Grundinformationen. Er ging im Detail auf die Unterschiede einer Abrechnung nach Maß, einer pauschalen Abrechnung und eines Variantenprojektes ein. Umfassende Informationen vermittelte er hinsichtlich Baufortschritt.

Der rechtliche Aspekt wurde vom Rechtsexperten im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen Ivo Bott veranschaulicht. Er klärte die anwesenden Bauunternehmer über die Zahlungsfristen, Auszahlung von Kautionen beim Kollaudo und bei der Endabrechnung auf und erläuterte diese anhand von praktischen Beispielen.

Hilfreiche Tipps und Empfehlungen wurden in einer abschließenden Gesprächs- und Diskussionsrunde eingeworfen. „Voraussetzung, um einen effizienten und schnellen Abrechnungsvorgang schon im Vorfeld vorbereiten zu können ist, die eigene Kostensituation zu kennen und genauestens über die gesetzlichen Vorgaben informiert zu sein. Hören sollte man auch auf sein positives Bauchgefühl, “, so Bernard.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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