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Der Fall Bonaldi

bonaldiAm 7. Juli prallte der 71-jährige Bruno Bonaldi mit seinem Rennrad gegen einen Kleinbus. Die Hinterbliebenen wollen dessen Fahrer nun vor Gericht bringen.

(tom) Es ereignete sich das, was Rennradfahrern auf schnellen Abfahrten zuweilen als Schreckensvision aufblitzt:

Eine Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug und der unvermeidbare Sturz. Genau das wiederfuhr am 7. Juli gegen 13.00 Uhr dem erfahrenen Rennradler Bruno Bonaldi.

Auf der Abfahrt vom Valparola-Pass kollidierte er bei St. Kassian mit einem Kleinbus. Bonaldi, mehrfacher Teilnehmer der Maratona dles Dolomites, krachte auf den Asphalt, auf dem er kurze Zeit darauf seinen schweren Verletzungen erlag.

Für die Staatsanwaltschaft Bozen, die Ermittlungen zum Tod des 71-jährigen Radfahrers aufnahm, handelte sich um einen Unfall ohne Fremdverschulden. Also beantragte sie die Einstellung des Verfahrens gegen den Fahrer des Kleinbusses, einem Mann aus Deutschland. Gegen ihn waren Ermittlungen zum Verdacht der fahrlässigen Tötung aufgenommen worden.

Die Hinterbliebenen des Verstorbenen, die frühere Spitzensportlerin und Gattin Maria Canins und Tochter Concetta Bonaldi, stellen sich gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft. Sie haben über den Bozner Anwalt Nicola Nettis Einspruch dagegen eingelegt. Gestern hätte am Landesgericht die entsprechende Verhandlung vor Richter Andrea Pappalardo stattfinden sollen, wurde aber aus gesundheitlichen Gründen auf den 18. Jänner vertagt.

Laut einem Gutachten des Trentiner Verkehrs-Ingenieurs Nicola Dinon im Auftrag der Zivilpartei hat der Fahrer des Kleinbusses eine Mitschuld am Tod von Bruno Bonaldis. Die Rekonstruktion der Unfalldynamik aufgrund der festgestellten Bremsspuren ergab demnach, dass der Kleinbus die Straßenmitte überquert hat, bevor Bonaldis Rennrad gegen ihn stieß. Ein Eindringen in die Gegenfahrbahn und somit eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung, die, wie es im Einspruch der Angehörigen heißt, die alleine Ursache für den Unfall ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Archivierungsantrag vornehmlich auf Aussagen von Zeugen des Unglücks gestützt. Für Zivilpartei-Gutachter Dinon sind diese aber nicht aussagekräftig, weil sich der Zusammenstoß in einer Kurve ereignete.

Ob er damit Richter Pappalardo überzeugen kann, wird sich bei der Verhandlung am 18. Jänner zeigen.

Theoretisch könnte die Staatsanwaltschaft angewiesen werden, weitere Ermittlungen zur Unfallursache durchzuführen. Eine Anklage gegen den Fahrer des Kleinbusses ist also weiterhin möglich.

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