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Genehmigtes Stabilitätsgesetz

geldDie Regionalregierung hat den Entwurf des regionalen Stabilitätsgesetzes genehmigt und unter anderem mehr Unterstützung für Pflegefamilien vorgesehen. 

Parallel zum Haushaltsentwurf hat die Regionalregierung den Stabilitätsgesetzentwurf der Region genehmigt, der nun in Kürze dem Regionalrat zur Überprüfung unterbreitet wird. Auf Vorschlag der Assessorin Violetta Plotegher wurden in den Gesetzentwurf zwei Neuerungen im Bereich der Vorsorge eingewoben.

Violetta Plotegher

Violetta Plotegher

Im Artikel 2 des Gesetzentwurfes wurden die Unterstützungmaßnahmen für Personen ausgebaut, die freiwillig Vorsorgebeiträge einzahlen und sich in der eigenen Familie pflegebedürftigen Angehörigen widmen oder sich wegen Verlust des Arbeitsplatzes in Schwierigkeiten befinden. Vorgesehen ist ein Beitrag von bis zu 4.000 Euro, der nicht nur den „im Haushalt tätigen Personen“, sondern allen Arbeitslosen gewährt werden soll, vor allem wenn sie kurz vor der Rente stehen.

Nicht mehr 7.000 Euro sondern 9.000 Euro sollen künfitg alle Personen erhalten, die freiwillig Vorsorgebeiträge für den Aufbau einer gesetzlichen Rente einzahlen und der Kinderbetreuung wegen nicht arbeiten. Die Maßnahme wird im Sinne von Artikel 3 des Gesetzentwurfs auch auf Personen ausgedehnt, die Kinder in Pflege nehmen, und zwar unabhängig vom Alter des Kindes.

„Diesen Familien“, so Regionalassessorin Plotegher, „erfüllen einen wichtige soziale Rolle, weil sie ihre Zeit, Energie und Liebe Kindern in familiär und sozial belastenden Situationen schenken. Mit diesem Gesetz dehnen wir die Inanspruchnahme des Beitrags auf die Fälle sowohl des vollständigen als auch des teilweisen Arbeitsenthaltung aus.“

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