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Ein Maresciallo sieht rot

faust-schlaegereiEin 52-jähriger Angehöriger der Carabinieri soll im Laufe eines Streits seine Ehefrau verletzt haben. Ein Zwischenfall mit weitreichenden Folgen.

Von Thomas Vikoler

Vor einigen Jahren schrieb der damalige Gerichtspräsident Heinrich Zanon einen bösen Brief an das Justizministerium. Er beschwerte sich darin über das „erschreckende“ Verhalten eines Amtsträgers. Gemeint war ein Maresciallo der Carabinieri, der im Rahmen eines Trennungsverfahrens heftig gegen eine richterliche Entscheidung protestiert und mehrere Personen angezeigt hatte: Eine Kinderärztin, eine Psychologin und eine Richterin.

„Für eine Amtsperson inakzeptabel“, fand Richter Zanon.

Der Maresciallo, damals in Algund tätig (er befasste sogar den damaligen Bürgermeister Anton Schrötter mit seiner Scheidungscausa), bekam es schließlich mit der Straf-Justiz am Bozner Landesgericht zu tun. Seine Ex-Frau erstattete gegen ihn Anzeige wegen Körperverletzung. Das kommt in laufenden Scheidungsverfahren nicht selten vor, den angezeigten Maresciallo brachte das jedenfalls gehörig in Rage.

Das Strafverfahren mündete in einen Schuldspruch: 2012 wurde der heute 52-jährige Carabiniere zu einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Körperverletzung verurteilt. Dazu wurden dem mutmaßlichen Opfer, der Ex-Frau, 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Der Verurteilte focht das Urteil an. 2013 sprach Berufungsrichter Stefan Tappeiner an der Meraner Außensektion des Landesgericht den Maresciallo ebenfalls schuldig, allerdings nicht wegen Körperverletzung, sondern wegen Schlägen („percosse“). Die Strafe: 300 Euro Geldstrafe, 500 Euro Schmerzensgeld.

Gegen dieses Urteil legte der Carabiniere, der inzwischen in den inneren Dienst versetzt worden war, Rekurs bei der Kassation ein. Mit Erfolg. Die römischen Höchstrichter hoben den zweitinstanzlichen Schuldspruch auf. Mit einer Begründung, die Zivilpartei-Anwalt Paolo Fava als „kurios“ umschreibt: Es gebe, so schreiben die Kassations-Richter, Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Ex-Ehefrau. Diese habe sie schließlich während eines laufenden Trennungsverfahrens getätigt. Es sei außerdem unklar, ob es sich bei dem Tatbestand um Schläge handelte.

Gegenstand des Strafverfahrens ist ein Zwischenfall am 1. Juni 2008, mitten in der Trennungsphase des Ehepaares. Der Maresciallo soll, begleitet von der Aussage „Was wäre, wenn ich dich ohrfeigen würde?“, die Frau zunächst am Gesicht festgehalten, und dann nach hinten geschubst haben. Die Gattin sei gegen eine Tür gefallen.

Das steht so ähnlich auch in einem Einvernahme-Protokoll aus dem Scheidungsverfahren. Der damalige Noch-Ehemann, der Maresciallo, räumte den Zwischenfall vom 1. Juni 2008 dort unumwunden ein. Für den Zivilpartei-Anwalt der Beweis für die Schuld des Angeklagten.

Denn am Dienstag fand am Landesgericht Bozen, diesmal vor Richterin Carla Scheidle, eine weitere Verhandlung zu diesem Fall statt.

Die Kassation hatte ihn in Revision zur weiteren Klärung der Tatumstände dorthin verwiesen. Inzwischen ist die vermeintliche Straftat verjährt, zivilrechtlich aber weiterhin relevant. Mit potentiellen Folgen für die weitere Berufslaufbahn des Carabinieres.

In einem weiteren Urteil der Kassation heißt es: Auch ein Schubser erfülle den Tatbestand der Schläge.

 

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