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Peinlich-Panne für die Landesregierung: Warum das Gesetz zu den Gemeindefinanzen von 2015 wieder aufgehoben werden muss.

Von Matthias Kofler

Der Landtag wirft das erst im Dezember 2015 verabschiedete Gesetz zur Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden wieder über den Haufen. In der Sitzung der 3. Gesetzgebungskommission sprachen sich fünf Abgeordnete (Christian Tschurtschenthaler, Magdalena Amhof, Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer und Helmuth Renzler) für die von Landesrat Arnold Schuler mit dem gleichen Titel vorgelegte Neufassung des Gesetzes aus. Die Opposition – vertreten durch Roland Tinkhauser, Paul Köllensperger und Hans Heiss – enthielt sich der Stimme.

„Es bestand die Gefahr, dass der Verfassungsgerichtshof das Landesgesetz außer Kraft setzt“, erklärt der Kommissionsvorsitzende Christian Tschurtschenthaler. Die italienische Regierung hatte im März zwölf Artikel des Landesgesetzes von 2015 vor dem römischen Verfassungsgericht angefochten. Der Staat fordert, dass das Land nur auf die einschlägige staatliche Bestimmung zur Materie – nämlich auf das Dekret Nr. 118/2011 – verweist. „Wir wollten aber trotzdem ein eigenes Gesetz, um ein klares Zeichen zu setzen und autonomiepolitisch Flagge zu zeigen“, so Tschurtschenthaler.

Der Hintergrund: Während die Nachbarprovinz Trient ein läppische drei Artikel umfassendes Gesetz verabschiedete, in dem einfach auf das Staatsgesetz verwiesen wurde, ging Südtirol einen Sonderweg: Der Landtag verabschiedete im Dezember einen organischen Einheitstext, in dem die Staatsbestimmungen festgehalten und mit eigenen Landesbestimmungen – etwa zum Schatzamt und den Rechnungsprüfern – ergänzt wurden. Das nun aufgehobene Gesetz von 2015 war über 70 Artikel stark. „Es ging uns darum, das Maximale für Südtirol herauszuholen“, betont der Kommissionspräsident.

Rom war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht. Um einer drohenden Niederlage vor dem Verfassungsgericht aus dem Weg zu gehen, setzte sich Landesrat Schuler mit den Gemeinden und dem Staatsministerium zusammen, um einen neuen Text zu erarbeiten, der nur mehr 37 Artikel umfasst.

Hans Heiss übt harsche Kritik an der Vorgangsweise der Landesregierung: Das Landesgesetz von 2015 sei „den Bach hinuntergegangen“. Die Neuformulierung sei ein „Schlag ins Wasser“ und „auch nicht der Weisheit letzter Schluss“. „Autonomiepolitisch ist das eine Teilkapitulation vor Rom“, meint der Grüne.

Heiss verweist darauf, dass im Gesetz von 2015 die staatlichen Normen „eins zu eins“ übernommen und nur in Teilbereichen eigenständig mit einer Landesnorm geregelt worden seien. „Das Land machte ,copy & paste’ und kaschierte es dann als eigenes Gesetz“, so der Grüne. Das alles sei „kein Ruhmesblatt für die Landesregierung und den zuständigen Landesrat.“

Für die Gemeinden selber ändert sich mit der Verabschiedung des Gesetzes wenig: Das große Ziel, die öffentlichen Haushalte zu harmonisieren und transparenter zu gestalten, bleibt unverändert.

 

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