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Autosteuer & Wohnbau

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Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Motoren werden ab 2017 für drei Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Auch beim Wohnbau gibt es Änderungen.

Die Landesregierung hat den Änderungsentwürfen zum Landesstabilitätsgesetz und zu den „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2017“ grünes Licht gegeben. Diese enthalten eine Reihe von Artikeln, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben und bedeutende Änderungen bringen sollen.

Im Bereich der Wohnbauförderung stehen eine Reihe von Änderungen bevor. Beispielsweise soll das Land Südtirol in Zukunft die Förderungen zur Beseitigung von Asbest in Wohnhäusern über die Wohnbauförderung finanzieren. Bei der Förderung von Mittelstandswohnungen soll der Ansuchende die Voraussetzungen nicht erst zum Zeitpunkt des Ansuchens erfüllen sondern zum Zeitpunkt des Erwerbs des Grundes oder der Wohnung. In der Vergangenheit hatte es diesbezüglich manchmal Probleme gegeben, weil oft viel Zeit zwischen dem Kauf des Grundes, dem Bau des Hauses und dem Ansuchen vergeht und sich dann die Voraussetzungen unter Umständen geändert haben.

„In Erwartung der Förderung haben die Betroffenen aber oft schon Ausgaben getätigt. Sie brauchen diesbezüglich mehr Planungssicherheit“, erklärt der Landeshauptmann.

Das Wohnbauinstitut kann zudem in Zukunft für jede eigene Liegenschaft eine Vertrauensperson beauftragen, die diese überwacht und die Beziehungen zu den Mietern pflegt. Die Kosten für diese Leistung gehen zulasten des Wohnbauinstituts.

Der von der Landesregierung verabschiedete Landesgesetzentwurf sieht auch eine Fördermöglichkeit für Dachverbände vor, die das Ehrenamt in Südtirol stärken – bisher waren im diesbezüglichen Gesetz nur Vereine angeführt. Ein wichtiges Ziel stellt zudem die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Die Änderung ermöglicht es dem Land, sich so wie alle anderen Arbeitgeber im Land an der Kinderbetreuungsdiensten für die Kinder ihrer Angestellten zu beteiligen.
Im Stabilitätsgesetz selbst hingegen erscheint ein Punkt für die Allgemeinheit von Bedeutung. Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Motoren werden ab 2017 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Dazu zählen solche mit doppeltem Wasserstoff-, Methangas- oder Flüssiggasantrieb oder mit Hybridantrieb mit Elektro-Verbrennungsmotor. Die Befreiung gilt in den ersten drei Jahren nach der Zulassung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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