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Der Inps-Betrug

04-GERICHT-Bozen1Der frühere Leiter der INPS-Stelle Neumarkt, Erich Mulser, wollte in der Causa Arbeitslosengeld Betrug einen Vergleich über drei Jahre Haft abschließen. Doch daraus wird nichts.

Von Thomas Vikoler

Die Staatsanwaltschaft hält ihn für den Haupttäter, er selbst streitet diese Rolle nicht ab. Im Juli 2014 wurde Erich Mulser, damaliger Leiter des Neumarkter Büros des Nationalen Führsorge-Instituts INPS, unter dem Vorwurf des Betrugs, der Erpressung im Amt und der Falscherklärung verhaftet.

Wie der 52-Jährige aus Leifers gegenüber den Ermittlern gestand, hatte er 40 Personen Arbeitslosengeld verschafft, obwohl diese dafür keine Berechtigung hatten. Sein selbsterklärtes Motiv: Geldmangel wegen Spielsucht.

Inzwischen ist Mulser von seinem Arbeitgeber entlassen worden, er ist nach 38 Dienstjahren nicht pensionsberechtigt. Eigentlich wollte Mulser das gegen ihn laufende Strafverfahren mit einem gerichtlichen Vergleich abschließen.

Doch das von seinem Anwalt Thomas Brenner vorgeschlagene Strafmaß – drei Jahre Haft ohne Bewährung – war der Staatsanwaltschaft zu gering. Bei der gestrigen Verhandlung vor Richter Emilio Schönsberg konnte ebenfalls keine Einigung über das Strafmaß für Mulser erzielt werden. Sein Anwalt hat nun bis zur nächsten Verhandlung am 7. Dezember Zeit, einen anderen Ausweg aus dem Verfahren zu finden.

Möglicherweise den Ritus eines verkürzten bedingten Verfahrens, wie es gestern einige der Mit-Angeklagten gewählt haben. Dafür gibt es, wie beim gerichtlichen Vergleich, automatisch ein Drittel Strafnachlass.

Bekanntlich sind in diesem Strafverfahren 40 weitere Personen – größtenteils Nutznießer von Mulsers administrativen Tricksereien – wegen Betrugs gegen das Fürsorge-Institut INPS angeklagt. Zehn von ihnen wollen einen Vergleich abschließen, ihnen drohen, je nach Schwere der verübten Delikte, Haftstrafen von zehn Monaten bis zweieinhalb Jahren.

Die übrigen Angeklagten können bis zum 7. Dezember ihre Verfahrensstrategie festlegen. So wie Erich Mulser.

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