Du befindest dich hier: Home » Chronik » „Gefälschte Unterschrift“

„Gefälschte Unterschrift“

Der Angeklagte Stefano Grando (Archivbild)

Der Angeklagte Stefano Grando (Archivbild)

Das Strafverfahren gegen den früheren WoBi-Amtsdirektor Stefano Grando muss – trotz einer erstinstanzlichen Verurteilung zu drei Jahren Haft – wohl neu aufgerollt werden.

Von Thomas Vikoler

Riccardo Di Bella, Strafverteidiger aus Catania, hat es von Anfang an gesagt: Die Vorladung zur Vorverhandlung am 13. Jänner 2012 war nicht regulär. Weil sie sein Mandant, der frühere Direktor des WoBi-Mieterservice Stefano Grando, nicht persönlich zugestellt bekam. „Er hat die Vorladung nicht selbst entgegengenommen“, behauptet Di Bella in seiner Berufungsschrift.

Und liefert selbst eine Erklärung: „Die Unterschrift zur Entgegennahme der Vorladung ist eine Fälschung“.

Stefano Grando, 55, ist jener Mann, der für Richterin Carla Scheidle die größte Verantwortung für den Korruptionsskandal beim Wohnbauinstitut in den Jahren 2009 und 2010 trägt.

Sie verurteilte Grando am 22. Juni vergangenen Jahres zu drei Jahren Haft wegen Bestechung und verhängte, als Nebenstrafe, sein Arbeitsverhältnis mit dem WoBi für beendet. Eine gerichtliche Entlassung, die bisher nicht rechtskräftig ist.

Denn der Beamte legte über Anwalt Di Bella erwartungsgemäß Berufung ein. Bei der gestrigen Verhandlung am Oberlandesgericht kam es zu einer Überraschung: Das Gericht unter Vorsitz von Ulrike Segna nahm den Einwand des Anwalts aus Catania zur Zustellung der Vorladung zur Vorverhandlung teilweise an, indem es ein graphologisches Gutachten anordnete.

Die Unterschrift auf dem Empfangsschein soll von einem Fachmann begutachtet werden, der auf der nächsten Verhandlung am 17. November vereidigt wird.

„Es ist offensichtlich, dass es sich nicht um die Unterschrift meines Mandanten handelt, das Verfahren bis zur Vorverhandlung ist damit zu annullieren“, sagte Anwalt Di Bella nach der gestrigen Verhandlungen.

Kommt das Oberlandesgericht nach dem graphologischen Gutachten zum selben Schluss, müsste es den erstinstanzlichen Schuldspruch aufheben und das Verfahren damit um Jahre zurückwerfen. Die Staatsanwaltschaft am Landesgericht sähe sich gezwungen, Grando erneut zur Vorverhandlung vorzuladen. Der Prozess am Landesgericht wäre gegebenenfalls neu zu führen.

Immerhin:

Eine Verjährung der mutmaßlichen Entgegennahme von Bestechungsgeldern von Handwerkern, die für das WoBi-Arbeiten, würde erst 2022 eintreten.

Verteidiger Di Bella hält Grando ohnehin für unschuldig. Nicht er, sondern sein Untergebener Peter Kritzinger, sei die „Seele“ in dieser Geschichte. Grando sei lediglich das „Herz“, das finanziell nicht von der Bestechungspraxis profitiert habe.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen