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Fonds für Patienten

 

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Die Tagung im Südtiroler Landtag

Volksanwältin Gabriele Morandell will sich dafür einsetzen, dass auch in Südtirol ein Patienen-Entschädigungsfonds eingerichtet wird.

Auf einer Tagung der Volksanwaltschaft im Landtag referierten der Tiroler Patientenvertreter Birger Rudisch und Gerald Bachinger, Sprecher der österreichischen Patientenanwälte, über die verschiedenen Möglichkeiten für Patienten, die unter den Folgen einer Behandlung leiden, und über den Patientenentschädigungsfonds.

In Südtirol bemüht sich die Südtiroler Volksanwaltschaft als unabhängige und weisungsfreie Stelle um die Beschwerden im Gesundheitsbereich. In Österreich werden diese Aufgaben von eigenen Patientenanwaltschaften durchgeführt

Volksanwältin Gabriele Morandell berichtete über die rechtlichen Grundlagen für den Patientenschutz in Südtirol und über ihre Arbeit im Bereich der Patientenanliegen in den letzten Jahren.

Die Volksanwaltschaft vertritt Patienten auch vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen im Sanitätsbetrieb. Rund zehn Prozent der Beschwerden, die an sie gerichtet werden, betreffen das Gesundheitswesen, nur bei einem kleinen Teil davon geht es um Behandlungsfehler.

Der Tiroler Patientenanwalt Birger Radisch erklärte: In Tirol und in ganz Österreich werden Patienten, die durch einen Fehler in der Behandlung einen Schaden erlitten haben, der jedoch keiner genauen Ursache zuzuordnen ist, aus einem eigenen Patientenentschädigungsfonds entschädigt.

Die Entschädigung in Tirol beträgt im Schnitt 7.500 Euro, maximal 35.000 bzw. in besonderen Fällen 70.000 Euro. „Wir klären die Patienten aber auch sofort darüber auf, dass Geld sie nicht wieder gesund macht”, erklärte Rudisch, der die relativ niedrige Zahl von Anträgen an den Fonds (170 auf 234.000 stationäre und 960.000 ambulante Behandlungen) auf einen leicht obrigkeitshörigen Charakter der Tiroler zurückführte:

„Umso wichtiger ist eine von den Krankenanstalten unabhängige Beschwerdestelle.” Der Patientenentschädigungsfonds sei eine große Errungenschaft, weil man für eine Entschädigung durch die Versicherung die Verantwortlichkeiten genau klären müsste: “Der Schaden passiert oft, während der Patient unter Narkose stand, und wir müssen Personen um Auskunft fragen, die eventuell verklagt werden könnten.”

Gerald Bachinger, Patientenanwalt aus Niederösterreich und Sprecher der österreichischen Patientenanwälte sprach abschließend über die Arbeit der österreichischen Patientenvertretungen und den Aufbau der Ombudsstellen für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA).

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Vor allem nach dem Fall der „Todesengel von Lainz” 1988 habe man in Österreich großes Augenmerk auf die Rechte der Patienten gelegt. Die Zahl der Streitfälle sei mit der Einrichtung der Patientenvertretungen gestiegen, aber das sei nicht negativ – das zeige erstens, dass die Anlaufstellen bekannter wurden, und zweitens, dass man immer mehr Fälle weg von den Gericjhten und hin zu den Schlichtungsstellen gebracht habe. Eine wichtige Aufgabe der Patientenanwaltschaften sei die Aufklärung der Patienten über ihre Rechte, aber auch über ein richtiges Verhalten:

„Wenn nach fünf Tagen eine rote statt eine blaue Infusionsflüssigkeit verabreicht wird, sollte man fragen, es könnte sich auch um einen Fehler handeln.” Ebenso müsse das Personal über die Patientenrechte aufgeklärt werden, etwa über das Recht auf Einsicht in die Gesundheitsakte. Den Patientenentschädigungsfonds sah Bachinger als Errungenschaft, aber er habe auch seine Schattenseiten, so sei die Entschädigung unabhängig vom Verschulden begrenzt, und die Beträge seien nach Bundesländern unterschiedlich.

Häufig gibt es auch in Südtirols Gesundheitswesen Fälle, in denen Patientinnen und Patienten nach einer Behandlung unter Beschwerden leiden, die Folge einer Behandlung sind. Wenn es dafür keinen eindeutigen Verantwortlichen gibt, erhalten diese Patienten in Südtirol keine Entschädigung. Die Südtiroler Volksanwältin Gabriele Morandell möchte sich dafür einsetzen, dass ein solcher Entschädigungsfonds auch in Südtirol eingerichtet wird.

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