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Alk-Kontrolle bei der Arbeit

alkoholLaut einem Entwurf zum Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass der Alkoholspiegel des Mitarbeiters bei gefährlichen Arbeiten unter 0,3 Promille liegt.

„Sicherheit für die eigenen Angestellten zu garantieren, ist oberstes Gebot für jeden Unternehmer. Doch die Auflagen, die Unternehmen in diesem Bereich absolvieren müssen, haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr gerechtfertigt werden kann“, stellt Leo Tiefenthaler, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings, klar.

Als neuestes Beispiel nennt er der Entwurf eines Abkommens im Bereich der Arbeitssicherheit, das den Konsum von Alkohol und Drogen in gefährlichen Berufen betrifft und im Rahmen der Sitzung der Staat-Regionen-Konferenz am 20. Oktober behandelt werden soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber vor jedem Arbeitseintritt und auch während der Arbeitszeit sicherstellen müssen, dass der Alkoholspiegel des Arbeitnehmers unter 0,3 Promille liegt.

Leo Tiefenthaler

Leo Tiefenthaler

„Ein Arbeitgeber hat jedoch weder die Ausbildung noch die Befähigung, den Alkoholspiegel eines Arbeitnehmers zu überprüfen. Zudem würde die Einführung eines genauen Wertes voraussetzen, dass in jedem Unternehmen ein entsprechendes geeichtes Messgerät zur Verfügung steht“, meint Tiefenthaler.

Weiters sieht der Entwurf vor, dass der Arbeitgeber in Erwägung ziehen muss, Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf den Alkohol- oder Drogenkonsum zu organisieren. Mögliche Inhalte dieser, so der Wirtschaftsring, würden jedoch bereits bei den verpflichtenden Arbeitssicherheitskursen vermittelt. Zusätzliche Schulungen seien deshalb nicht notwendig.

Ebenso sollte der Arbeitgeber laut Entwurf prüfen, ob er eine Kontrolle des Arbeitsmediziners für die Feststellung eines Alkohol- oder Drogenmissbrauchs bei einem Angestellten für notwendig erachtet. „Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass der Arbeitgeber bei einer eventuellen Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat nachweisen muss, warum er eine entsprechende Kontrolle durch den Arbeitsmediziner nicht für notwendig erachtet hat – im Umkehrschluss wiederum eine bürokratische Auflage mehr für den Arbeitgeber“, so Leo Tiefenthaler.

Der Wirtschaftsring, der der Auffassung ist, dass auch die Arbeitnehmer für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich sein müssen, hat bereits mehrmals bei den politischen Entscheidungsträgern interveniert und sich gegen die Zustimmung zum Abkommen in der vorliegenden Form geäußert.

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