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Frust der Hoteliere

hotel tourismusFederalberghi und HGV klagen an: Die Vermittlung von Privatzimmern und Wohnungen zu Unterkunftszwecken führe zu einem unlauteren Wettbewerb im Beherbergungsbereich.

Privatwohnungen und Zimmer, welche über Plattformen zur Vermietung angeboten werden, spielen im Tourismus eine immer größere Rolle. Neben dem Städtetourismus macht sich diese Art von Vermietung auch im Ferientourismus zunehmend bemerkbar. Darauf verweist eine Studie des gesamtstaatlichen Hoteliersverbandes Federalberghi, welche am Donnerstag in Rimini vorgestellt worden ist.

Die Studie ergibt, dass die Vermittlung von Privatzimmern und Wohnungen zu Unterkunftszwecken zu einem unlauteren Wettbewerb im Beherbergungsbereich führt.

Laut Federalberghi-Studie wurden an einem bestimmten Tag im August dieses Jahres in Südtirol 1.070 Objekte über die Vermittlungsplattform Airbnb angeboten. Dabei bezogen sich 764 Objekte auf Wohnungen. 658 Objekte wurden für mehr als sechs Monate zur Vermietung angeboten. 602 Objekte werden von Gastgebern geführt, die mehr als eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Die Zahlen liegen auch für die Landeshauptstadt Bozen vor.

Im August 2016 wurden über Airbnb 107 Objekte zur Vermietung angeboten. Knapp 48 Prozent waren Wohnungen und 50 Prozent private Zimmer. Knapp 49 Prozent der Angebote stammten von Gastgebern, welche mehrere Objekte zur Vermietung anbieten.

„Der unlautere Wettbewerb besteht nun darin, dass die Anbieter von privaten Wohnungen und Zimmern zu touristischen Zwecken vielfach nicht jene Auflagen einhalten, die für die Hoteliers gelten“, kritisieren Federalberghi-Präsident Bernabò Bocca und HGV-Präsident Manfred Pinzger. Beide weisen zudem auf die Tatsache hin, dass durch die zunehmende Vermietung von Privatwohnungen die Wohnungspreise steigen, und dass es zu Problemen in jenen Gebäuden kommt, in denen ständig fremde Leute ein- und ausgehen. Dies führt deshalb auch zu einem gesellschaftspolitischen Problem, noch dazu, wenn man an den Aspekt der öffentlichen Sicherheit denkt. „Der Beherbergungsbetrieb muss seine Gäste der Quästur melden. Der private Vermieter müsste dies ebenso tun. Ob sie dies tun, ist zu bezweifeln“, merkt HGV-Präsident Manfred Pinzger an.

Die Federalberghi und der HGV fordern deshalb die Politik auf, für Gleichbehandlung zu sorgen, damit mehr Fairness im touristischen Wettbewerb einkehren kann.

In einer Aussendung des HGV heißt es:

„Die Vermittlungsplattformen für private Zimmer und Wohnungen sind aus dem Gedanken der Sharing Economy hervorgegangen. Dabei wird den Nutzern dieser Plattformen versprochen, dass diese bei ihren Vermietern die echte Authentizität, das echte Leben in der Stadt oder auf dem Land und die echte Gastfreundschaft erleben. Die Federalberghi möchte mit ihrer Untersuchung über die Vermietung von privaten Wohnungen auch einige Behauptungen der Sharing Economy zurechtrücken.

Demnach stimmt es nicht immer, dass die Gäste mit ihren Gastgebern das echte Leben teilen. Der Großteil der Angebote, etwa auf Airbnb, bezieht sich nämlich auf Wohnungen, in denen niemand wohnt.

Es stimmt auch nicht, dass es sich bei diesen Vermietungen um eine vorübergehende Tätigkeit handelt. Der Großteil der Angebote betrifft Wohnungen, welche für mehr als sechs Monate verfügbar sind.

Es stimmt nicht, dass es sich bei diesen Tätigkeiten nur um eine Aufrundung des anderweitig erzielten Einkommens handelt. Die Vermietung ist inzwischen in vielen Fällen zu einer regulären wirtschaftlichen Tätigkeit geworden, vor allem wenn dieselben Personen mehrere Objekte zur Vermietung anbieten.

Die Vermietung von privaten Zimmern und Wohnungen in großem Stil, so sind sich abschließend Federalberghi und der HGV einig, schädigen die gewerblichen Beherbergungsbetriebe, welche größten Teils in Familienbesitz sind und die gesetzlichen und steuerlichen Auflagen erfüllen. Deshalb muss dieses Phänomen mit seinen Konsequenzen endlich erkannt werden. Die Federalberghi wird die erhobenen Daten nun den politisch Verantwortlichen zur Verfügung stellen, um endlich Klarheit in diese Entwicklung zu bringen.“

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