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Die Sprint-Erklärung

Ab 1. Oktober sind Korrekturen oder Ergänzungen der Einkommenserklärung mittels Modell UNICO möglich.

Der 30. September war der letzte Termin für das Einreichen der Einkommenserklärung mittels Modell UNICO.

Ab 2016 ist es allerdings möglich nach diesem Termin eine sogenannte „Sprint“-Ergänzungserklärung zu machen, die mit sehr niederen Sanktionen verbunden ist.

Auf diese Zusatzerklärung zum Modell UNICO wird ein fixes Bußgeld von 27,78 Euro angewandt, falls sie innerhalb von 90 Tagen gemacht wird. Nach dieser Frist wird eine proportionale Sanktion zwischen 90% und 180% des geschuldeten Steuerbetrags angewandt. Dies entspricht den Sanktionen bei einer nicht wahrheitsgemäßen Einkommenserklärung. Die Zusatzbestimmung entspricht damit der bisher möglichen verspäteten Erklärung.

Steuerzahler, die es versäumt haben, das Model UNICO fristgerecht einzureichen, können dies bis zum 29. Dezember 2016 nachholen, wobei hier eine Sanktion von 25 Euro vorgesehen ist, für eine Ergänzung der bereist eingereichten Erklärung beträgt die Sanktion 27,78 Euro. Falls sich aus der Zusatzerklärung eine größere Steuerschuld ergibt, kommt zum fixen Bußgeld auch eine Sanktion von 30% auf die Differenz der Steuerschuld (Ges.dekret 471/97) hinzu.

Wie Marco Pirolo, Geschäftsführer des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL mitteilt, kann die Zusatzerklärung auch gemacht werden, um ein höheres Steuerguthaben zu beanspruchen. In diesem Fall muss der Steuerzahler nur die vorgesehenen fixen Sanktionen bezahlen.

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