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Wipptaler Präzedenzfall

SEL-Anwalt Giacomo Gualtieri rechnet damit, dass Maximilian Rainer nach dem Urteil der Kassation Schadenersatz zahlen muss. Sein Verteidiger befürchtet es.

Von Thomas Vikoler

„Wäre das Gericht von der Unschuld von Maximilian Rainer überzeugt gewesen, hätte sie den Freispruch des Oberlandesgerichts bestätigt. Das ist aber nicht geschehen“. Giacomo Gualtieri, Anwalt der Zivilpartei SEL in der Causa Stein an Stein I, ist zufrieden. Wie gestern berichtet, hat die II. Sektion der Kassation am Donnerstagabend, die Verjährung des mutmaßlich von Rainer begangenen Betrugs erklärt.

Mit einer Besonderheit: Sie legte sich nicht eindeutig fest, ob es überhaupt eine Straftat und folglich einen Schaden gab. Dies muss nun eine Zivilsektion des Bozner Oberlandesgerichts klären. Die Verhandlung dürfte Anfang kommenden Jahres stattfinden. Die Zivilpartei hat nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung drei Monate Zeit, Maximilian Rainer zur Zivilverhandlung zu zitieren.

Für Rainer-Verteidiger Carlo Bertacchi ist dessen Ausgang offen, auch wenn er nicht verleugnet, dass einige Klippen im Weg stehen. Etwa dass die ursprünglichen mitbeschuldigten Klaus Stocker und Franz Pircher wegen der selben Causa rechtskräftig verurteilt worden sind. Die II. Sektion der Kassation hatte in ihrer Urteilsbegründung Rainer als den „Kopf“ der Straftat, den versteckten Ankauf des Kraftwerks Mittenwald, bezeichnet. Für die Zivilpartei ein eindeutiger Aufhänger, die Solidarität zwischen den drei Akteuren, geltend zu machen.

Bertacchi gibt aber auch zu beenken, dass eine Schadensersatzzahlung nicht automatisch ist.

Und nennt einen Präzedenzfall: Im Bestechungsverfahren gegen den früheren Bozner Stadtbaumeister Franco Bertoluzza und die Wipptaler Unternehmer Juliane Egartner (Wipptaler Bau) gab es ebenfalls einen erstinstanzlichen Freispruch und die spätere Erklärung der Verjährung. Zivilrechtlich wurde am Ende aber nur Bertoluzza belangt (das Verfahren behängt), nicht aber Egartner.

Eine Vorentscheidung im Zivilverfahren Maximilian Rainer (er stammt ebenfalls aus dem Wipptal) wird sicherlich die Urteilsbegründung der Kassation bringen. Dort wird sich zeigen, ob die römischen Höchstrichter mehr oder weniger eindeutige Hinweise dafür geben, dass es eine Straftat gegeben hat.

Denn sonst hätten sie den zweitinstanzlichen Freispruch gleich bestätigten können.

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