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Der Familien-Bonus

28.000 Südtiroler Familien haben Anspruch auf das regionale Familiengeld. Was Sie für Ihr Ansuchen wissen müssen.

Der Steuerdienst des AGB/CGIL informiert darüber, dass ab Donnerstag, 1. September, die Gesuche für das regionale Familiengeld für das Jahr 2017 gestellt werden können. Es ist wichtig zu wissen, dass vor der Gesuchstellung die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE/DURP gemacht werden muss. Hierfür kann man sich an den Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL wenden. Der Dienst ist kostenlos, es reich telefonisch unter der Nummer 0471/1956111 einen Termin zu vereinbaren.

Der Geschäftsführer des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL, Marco Pirolo, erinnert daran, das man Anrecht auf das regionale Familiengeld hat, falls in der Familie Kinder unter 7 Jahren vorhanden sind, oder mehrere Kinder, darunter zumindest ein minderjähriges, oder ein Kind, auch volljährig, das einen Invaliditätsgrad von mindestens 74% aufweist. Einige Beispiele des Betrages des Familiengeldes: Eine Familie mit nur einem Kind und einem Familieneinkommen bis zu 13.497 erhält monatlich 76,16 Euro; Eine Familie mit zwei Kindern und einem Familieneinkommen bis zu 24.991 Euro erhält monatlich 91 Euro.

„Im Jahr 2015 wurden 27.671 Gesuche für das regionale Familiengeld gestellt“, erklärt Anny Obergasser, Direktorin des INCA – Patronats des AGB/CGIL. „Zudem wurden weitere 5.000 Gesuche für das Familiengeld der Provinz gestellt, das bis zum Alter von 3 Jahren 200 Euro monatlich pro Kind zuerkennt.“ Der Verantwortliche für den EEV/DURP – Dienst des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL, Gianluca Chiarella, erinnert daran, dass die EEVE – Erklärung ein Instrument zur Bewertung der Einkommens und Vermögenssituation ist, das in Südtirol dazu dient, die reale finanzielle Situation einer Person oder einer Familie festzustellen.

Der Steuerdienst CAAF führt außerdem die Berechnung des sogenannten „Faktor wirtschaftliche Lage“ (FwL) für die Familie durch. Dieser Wert wird für die Feststellung des Anrechts auf bestimmte Leistungen, darunter beispielsweise die Tarife für die Schulmensa oder die Beiträge bei Zahnprothesen, benötigt.

EEVE und FwL müssen nur von Personen vorgelegt werden, die bestimmte finanzielle Leistungen oder Tarif-Ermäßigungen der Landesverwaltung oder anderer öffentlicher Ämter beanspruchen wollen, die das EEV/DURP – System anwenden. Es wird daran erinnert, dass die EEVE – Erklärung kostenlos ist.

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