107 arbeitende Flüchtlinge
Von den bis Ende Juni knapp 895 in Südtirol lebenden Flüchtlingen haben 107 in Landwirtschaft, Gastgewerbe und anderen Sektoren Arbeit gefunden.
Asylwerber können sechzig Tage nach Antragstellung arbeiten, wenn sie gleichsam eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben. Diese wird dann ausgestellt, wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Arbeitgeber müssen die arbeitenden Asylwerber beim Arbeitsamt melden und den gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn bezahlen. Das Enddatum der Aufenthaltsgenehmigung bedeutet auch das Enddatum des Arbeitsverhältnisses.
Ende Juni 2016 waren insgesamt 895 Personen in den Asylheimen Südtirols untergebracht. Davon waren zum selben Zeitpunkt etwa 107 „beschäftigt“, also etwa 12 Prozent. Laut Auskunft der zuständigen Landesrätin Martha Stocker ändern sich diese Zahlen aber ständig. Die beschäftigten Personen sind vorwiegend in der Landwirtschaft und dem Gastgewerbe tätig, daneben arbeiten einige im Dienstleistungssektor, auf den Wochenmärkten und den Gärtnereien beschäftigt sein, so das Ergebnis der Landtagsanfrage.
„Nur mit einer dauerhaften Beschäftigung und einem aktiven Arbeitsleben kann Integration und in der Folge Assimilierung stattfinden“, meinen die Freiheitlichen – und kritisieren die ihrer Meinung nach „zu geringe“ Arbeitsquote der Flüchtlinge. „Die Tatsache, dass lediglich 12 Prozent der Asylanten in Südtirol beschäftigt sind, verheißt nichts Gutes für die Zukunft. Entweder besteht ein geringes Interesse seitens der Asylwerber das Südtiroler Arbeitsleben kennenzulernen oder der Bedarf an Asylwebern auf dem Arbeitsmarkt ist nicht vorhanden“, hält Obmann Walter Blaas fest.
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