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Lärm in der Gemeinde

Bis Ende 2014 sollten Südtirols Gemeinden einen endgültigen Plan zur „akustischen Klassifizierung“ ausarbeiten – nur 30 sind ihrer Pflicht bis heute nachgekommen.

Von Anton Rainer

Was nützen Vorgaben, wenn es jedem freisteht, sie zu befolgen? Nicht sonderlich viel, wie eine Nachfrage beim Landesamt für Luft und Lärm beweist. 2012 verabschiedet, sollte das Landesgesetz „Bestimmungen zur Lärmbelastung“ Südtirols Gemeinden einen vergleichsweise simplen Auftrag erteilen: Zwei Jahre gab ihnen die Richtlinie Zeit, einen „Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung“ auszuarbeiten – mit dem sinnvollen Ziel, Dezibel-Grenzwerte festzulegen und künftige Bauleitplanänderungen zu erleichtern.

„Bis Ende 2014 sollten alle Südtiroler Gemeinden über diesen Plan verfügen“, forderte die Umweltagentur noch im Mai desselben Jahres. Tatsächlich haben bis heute gerade einmal 30 Gemeinden ein entsprechendes Dokument endgültig verabschiedet – und nur drei Ortschaften (Lajen, Marling, Prettau) hielten die Frist des Landes ein.

Woran liegt’s?

„Es gibt keine Sanktionen, keine Strafen und keine Konsequenzen, wenn sich jemand nicht daran hält“ erklärt Georg Pichler, Direktor des Amtes für Luft und Lärm. Vor einer Woche erst hat Pichler gemeinsam mit dem Gemeindenverband eines von vielen Rundschreiben an jene Bürgermeister verschickt, die das leidige Thema noch immer auf die lange Bank schieben.

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