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Die DNA-Hoffnung

schwazer und dokDas letzte Wort ist im Fall Alex Schwazer noch nicht gesprochen: Wie es nun auf juridischer Ebene weitergehen wird.

von Artur Oberhofer

Die Sitzung fand vor einigen Wochen in der Anwaltskanzlei Brandstätter statt. Mit dabei beziehungsweise telefonisch zugeschaltet waren die Anwälte Gerhard Brandstätter und Thomas Tiefenbrunner, Alex Schwazer, Alessandro Donati, die Managerin Giulia Mancini und weitere Juristen.

Es wurde in dieser Sitzung darüber diskutiert, ob es opportun sei, zur Anhörung nach Rio zu fahren. Anwalt Brandstätter und Trainer Donati waren der Ansicht, dass dies ein aussichtloses Unterfangen sei. Größere Erfolgschancen, so meinten die Beiden, hätte Alex Schwazer in einem ordentlichen Gerichtsverfahren.

Sechs Sitzungsteilnehmer waren dafür, nicht nach Rio de Janeiro zu fahren, zwei dagegen. Darunter Schwazer.

Schwazer sagte in der Sitzung: „Mich interessiert es nicht, in ein oder zwei Jahren Recht zu bekommen, ich will diese Minimalchance nutzen.“

Schließlich kam man überein, doch nach Rio zu fahren, auch wenn es – um die Worte eines Teilnehmers der vertraulichen Sitzung zu verwenden – „ein Himmelfahrtskommando“ sein würde.

Wie geht es jetzt weiter?

Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter sagte gegenüber der TAGESZEITUNG: „Der Fall verdient Aufklärung.“ Die Entscheidung liege jetzt bei Alex Schwazer. Klar ist: Der Gang an das ordentliche Gericht in der Schweiz kostet Geld. Und da in so einem Verfahren in der Schweiz auch das Risiko besteht, dass Alex Schwazer bei einem negativen Prozessausgang zur Zahlung der Prozesskosten verdonnert wird, müssen zuerst die finanziellen Aspekte geklärt werden.

Anwalt Brandstätter: „Es braucht da schon ein gewisses finanzielles Polster.“

Entgegen einigen Pressemeldungen, Alex Schwazer habe „einige Hunderttausend Euro auf der hohen Kante“, sieht die Realität anders aus.

Insider wissen: „Da ist nicht mehr viel da.“

Alex Schwazer habe in der Blütezeit seiner Karriere wohl ein paar Hunderttausend Euro verdient – aber brutto.

Der erste juridische Schritt wird nun aller Voraussicht nach sein: Es wird ein DNA-Test durchgeführt.

Bei so einem Test kann man feststellen, ob das Testosteron körpereigen ist – oder ob es dem Harn des Kalchers beigemischt worden ist.

Der Schwazer-Krimi geht in die nächste Runde.

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