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Die Miet-Betrüger

foto 1Die Postpolizei warnt vor Betrügern, die im Internet Wohnungssuchende abzocken. Auch Südtiroler sind betroffen.

In den letzten Tagen erreichten die Postpolizei Meldungen von Bürgern, die Opfer von Betrügereien geworden sind. Es geht im konkreten Fall um Vermietungen von Immobilien für Wohnzwecke.

Die Geschichte:

Die Opfer bemerkten auf völlig legalen Portalen Anzeigen von Immobilien-Vermietungen. Die Anzeigen, sind – immer nach Polizeiangaben – sehr gut gestaltet, um so großes Interesse zu erwecken; sind aber von Betrügern eingestellt, die behaupten die Vermieter zu sein. So haben die, an der Vermietung interessierten Opfer mit den Vermietern Kontakt aufgenommen.

Diese teilten ihnen mit, dass sie sich im Ausland befänden und schon in Vergangenheit eigens nach Italien gereist wären um die Wohnung potentiellen Mietern zu zeigen, es aber dann zu keinem erfolgreichen Vermietungsabschluss kam. Um dies zu vermeiden würden die Vermieter/Betrüger zwar wieder nach Italien reisen, den potentiellen Mietern die Wohnung zu zeigen, aber unter der Bedingung, dass diese ihm, um die Ernsthaftigkeit ihres Interesses an der Immobilie zu beweisen, eine Anzahlung leisten muss, so die Postpolizei

In einigen Fällen haben die Betrüger, um bei den möglichen Mietern noch überzeugender zu wirken, keine direkte Anzahlung verlangt, sondern er sollte einfach, um seine finanzielle Verfügbarkeit zu beweisen, einen Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten, durch eine Geldvermittlungsfirma, nicht an den Vermieter/Betrüger überweisen, sondern einfach zugunsten eines Freundes oder Verwandten des potentiellen Mieters.

Nach der erfolgten Überweisung, fragte der Betrüger/Vermieter, den potentiellen Mieter – als Bestätigung der erfolgten Überweisung – eine Kopie dieser, so dass der Betrüger nun an die Informationen kommt, die in der Überweisung enthalten sind.

Mit diesen Informationen über den Mieter kann er dann in aller Ruhe eine Behebung durchführen, so die Postpolizei.

Die Postpolizei rät, keine Geldüberweisungen durchzuführen bevor man nicht den Vermieter persönlich trifft und man sich vergewissert hat, dass er zu einem Mietvertrag berechtigt ist.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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