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Nix Suedtirol

Richter Gericht Hammer JustizEine Pusterer Internet-Marketingfirma ist mit dem Versuch gescheitert, sich die Bezeichnung „Suedtirol“ als Marke schützen zu lassen.

Das EU-Gericht in Luxemburg entschied laut Spiegel Online , dass der Begriff „Suedtirol“ in diesem Fall eine geografische Herkunftsangabe darstelle, die im Allgemeininteresse geschützt werden müsse.

Das Unternehmen „Internetconsulting“ aus Bruneck ficht bereits seit Jahrn einen Rechtsstreit mit dem Land aus und hatte die Marke Südtirol 2011 beim EU-Markenamt eintragen lassen und nutzt sie unter anderem für ein Online-Urlaubsportal. Sie hat sich den Begriff aber auch für Dienstleistungen wie Warenverpackung und Rechtsberatung gesichert.

Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hatte daraufhin beim EU-Markenamt durchgesetzt, dass die Eintragung rückgängig gemacht wird. Dagegen zog das betroffene Unternehmen vor das EU-Gericht.

Das Wort Südtirol werde – ob mit „ü“ oder „ue“ geschrieben – als „geografische Angabe wahrgenommen, die sich auf die Region Südtirol bezieht, eine Region, die aufgrund ihrer Geschichte, ihrer geografischen Lage, ihrer Autonomie, ihrer besonderen Sprachregelung und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung lange vor Anmeldung der streitigen Marke bekannt war“, heißt es in dem Urteil immer laut Spiegel Online.

Das Unternehmen kann nun innerhalb von zwei Monaten noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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