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Kampf gegen Armut

Renate Gebhard

Renate Gebhard

Als „einen Schritt in die richtige Richtung“ hat die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard in ihrer Stimmabgabeerklärung das Ermächtigungsgesetz zur Armutsbekämpfung bezeichnet.

Das von der Abgeordnetenkammer am Donnerstag verabschiedete Ermächtigungsgesetz sieht Kriterien und Grundsätze für den Erlass von Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut vor.

Erstmals gibt es hierfür einen gesamtstaatlichen, und somit koordinierten Plan und einen Fonds in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Unterstützung von bedürftigen Menschen, die laut dem Statistikamt Istat in absoluter Armut leben. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern und schwangeren Frauen.

Der wichtigste Punkt betrifft die Hinterbliebenenrente. „Es ist uns bereits in der zuständigen Kommission gelungen, den ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehenen Passus zur Neuregelung der Zugangskriterien zu streichen. Dies bedeutet, dass die derzeitige Regelung aufrecht bleibt und weiterhin kein Kriterium der Bedürftigkeit angewandt wird. Es kann also weiterhin ohne ISEE (EEVE) um die Hinterbliebenenrente angesucht werden“, betont die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard, welche einen diesbezüglichen Abänderungsantrag eingebracht hatte.

Dies ist vor allem deshalb von großer Bedeutung, weil vor allem Frauen davon betroffen und dadurch benachteiligt gewesen wären; Frauen, die jahrelang teilweise oder gänzlich auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet haben, um ihre Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen. Gerade diese Frauen benötigen die Hinterbliebenenrente dringend um ihr Einkommen oder ihre bescheidene Rente aufzubessern.

„Auch wenn der Fonds mit einer Milliarde Euro relativ niedrig dotiert ist, so ist er doch als ein Schritt in die richtige Richtung zu bewerten, damit alle BürgerInnen die Möglichkeit haben, menschenwürdig leben zu können“, unterstreicht Renate Gebhard im Namen der SVP-Kammerabgeordneten Daniel Alfreider, Albrecht Plangger und Manfred Schullian.

Nun wird das Ermächtigungsgesetz zur Armutsbekämpfung dem Senat zur Behandlung vorgelegt. Erst danach beginnt die Regierung mit der konkreten Umsetzung anhand von Durchführungsdekreten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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