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64 Entzüge im Jahr

64 Entzüge im Jahr

Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner erkundigte sich in einer Landtagsanfrage über die Medikamentenverschreibung des Jugendgerichts an Kinder mit Aufmerksamkeitsstörungen sowie über die Anzahl der Kindesentzüge in Südtirol in den vergangenen Jahren.

Soziallandesrätin Martha Stocker schickt in ihrer Antwort voraus, dass aus professioneller Sicht nicht von Kindesentzug, sondern von Fremdunterbringung gesprochen werde und dass die Gründe für eine solche vielfältig seien. Meist handle es sich um „multiproblematische Familiensituationen“, das heißt es kommen jeweils mehrere Belastungsfaktoren zusammen, so Stocker.

Anschließend listet die Landesrätin die Fremdunterbringungen getrennt nach Jahren auf. So wurden im Jahr 2010 59 Kinder fremd untergebracht, 2011 62 Kinder, 2012 waren es 65, im Jahr 2013 59 Kinder, 2014 gab es 74 Fremdunterbringungen und im vergangenen Jahr 63.

Die beiden heiklen Fragen von Leitner, wie viele Dekrete das Jugendgericht in den vergangenen Jahren ausstellte, welche die Verabreichung von Medikamenten an Kindern mit Aufmerksamkeitsstörungen vorsahen und wie viele Kinder ihren Eltern entzogen wurden, weil diese sich weigerten, ihrem Kind die verordneten Medikamente zu verabreichen, lässt die Landesrätin hingegen unbeantwortet. Die angeforderten Daten und Informationen seien nicht in Form einer Datenbank verfügbar, teilt Stocker mit.

Abschließend wollte Leitner wissen, ob es denn wahr sei, dass Eltern von Kindern, die sich in der Schule auffällig verhalten, von Lehrpersonen oder Schuldirektoren nahe gelegt werde, ihre Kinder einem „Psychologentest“ zu unterziehen. Landesrätin Stocker antwortet darauf mit Verweis auf das Deutsche und Italienische Schulamt, dass die Schule den Erziehungsberechtigten einen Antrag an den Südtiroler Sanitätsbetrieb zur Abklärung vorschlagen könne, sollten beim Lernen und Verhalten von Schulkindern individuelle Problemsituationen auftreten, welche mit didaktischen Maßnahmen nicht gelöst werden könnten. Der Antrag könne jedoch nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten weitergeleitet werden, versichert Landesrätin Stocker.

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