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Neue Wanderleiter

Neue Wanderleiter

Die Landesregierung hat am Dienstag die Ausbildungsstandards für Wanderleiter genehmigt. Die Details.

Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in seiner Funktion als Tourismus- und Wirtschaftslandesrat auch für touristische Berufsbilder zuständig ist, erinnerte bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung daran, dass das Führen von Wanderungen auch nach dem heutigen Beschluss eine freie Tätigkeit bleibe. Wer sich jedoch offiziell „Südtiroler Wanderleiter“ nennen möchte, muss eine Ausbildung nachweisen und eine Prüfung ablegen. „Wanderleiter sind Botschafter für unser Land, die den Urlaubern Südtiroler Kultur, Natur und Lebensart näher bringen. Mit den beschlossenen Ausbildungsrichtlinien schaffen wir ein Gütesiegel, das Qualitätsstandards garantiert“, erklärte der Landeshauptmann.

Vor mittlerweile über drei Jahren ist in Südtirol per Landesgesetz das Berufsbild des Wanderleiters eingeführt und in die Berg- und Skiführerordnung aufgenommen worden. Im Gesetz war festgelegt worden, dass alle Details zu Ausbildung und Aufnahme in das Berufsverzeichnis per Beschluss der Landesregierung und nach Absprache mit den verschiedenen Interessensgruppen festgelegt werden.

In der Zwischenzeit ist das Berufsbild wieder abgeschafft und nur mehr die Tätigkeit „Wanderleitungen“ eingeführt sowie bestimmt worden, dass wer die Tätigkeit als Wanderleiter ausübt, die Eintragung in ein Sonderverzeichnis bei der Berufskammer der Bergführer beantragen kann, vorausgesetzt er hat eine diesbezügliche Ausbildung.

Im nun gültigen Gesetzestext ist weiters vorgesehen, dass die Landesregierung die Ausbildung der Wanderleiter regelt und eventuell die Kriterien für die Ausübung der Tätigkeit festlegt. Nach Rücksprache mit dem Bergführerverband, dem Amt für Naturparke, dem AVS, dem HGV und dem Verein der Südtiroler Wanderleiter sind nun die Kriterien in einen Beschluss der Landesregierung gegossen worden. Voraussetzung für die Eintragung in das Verzeichnis der Wanderleiter ist nach dem heutigen Regierungsbeschluss der Besuch eines Vorbereitungskurses sowie das Bestehen einer Prüfung. Der Vorbereitungskurs umfasst Tourenplanung, Führungsdidaktik, Landeskunde, Meteorologie, Wissen um Natur und Umwelt, Notfallmanagement sowie Betriebsführung und Marketing. Die Ausbildungszeit ist nun mit 120 Stunden definiert worden. Nach der Ausbildung und abgelegter Prüfung müssen die Wanderleiter mindestens alle drei Jahre einen zweitägigen Fortbildungskurs besuchen.

Die geprüften Wanderleiter haben das Recht, ein entsprechendes Abzeichen zu tragen und erhalten einen von der Landesberufskammer der Bergführer ausgestellten Erkennungsausweis.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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