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Lebenslange Haft

GefängnisDie lebenslange Freiheitsstrafe für den Schrebergarten-Mörder Agostino Heinrich Kessler ist rechtskräftig.

Im Fall des im Vorjahr in seinem Schrebergarten getöteten 59-jährigen Innsbruckers Helmut Heuberger fand am Donnerstag die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck statt.

Laut TT hat das OLB die lebenslange Haftstrafe gegen den 45-jährigen Agostino Heinrich Kessler  bestätigt,

Die Verteidigung hatte Berufung angemeldet, weil ihrer Ansicht nach das „umfassende Geständnis“ zu wenig gewertet worden wäre.

Das Oberlandesgericht stellte jedoch nach eingängiger Beratung fest, dass der Angeklagte zwar zur Tat geständig jedoch niemals umfassend geständig gewesen sei, berichtet die TT.

So habe Agostino Heinrich Kessler bis zuletzt einen Tötungsvorsatz bestritten, obwohl er seinem Opfer den Schädel mit einem großen Stein mit etlichen Schlägen zertrümmert habe. Anschließend habe er dem Opfer nach der besonders brutalen Tat auch noch 3.000 Euro gestohlen. Zudem sei der 45-Jährige zwei Mal wegen Raubes vorbestraft.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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