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„Gemeinde ist zuständig“

fischer-pestizideMartin Fischer war Vorsitzender der Zulassungskommission für das Pestizid-Referendum in Mals. Der Anwalt und Bürgermeister von Kurtatsch wehrt sich gegen den Vorwurf, wonach er alle Warnungen in den Wind geschlagen habe.

TAGESZEITUNG Online: Herr Fischer, die Staatsadvokatur hat bereits vor dem Pestizid-Referendum Zweifel geäußert, nun ist auch das Landesgericht zum Schluss gelangt, dass das Pestizid-Referendum von Mals nicht zulässig war. Haben Sie wider besseres Wissen gehandelt?

Martin Fischer: Die Kommission hatte gemäß den Statuten der Gemeinde Mals die Aufgabe, die Zulässigkeit des Referendums zu überprüfen. Der wesentliche und strittige Punkt war dabei die Frage, ob die Materie Zuständigkeit der Gemeinde ist. Die Kommission war der Meinung, dass für die Gesundheit der Bürger sehr wohl die Gemeinde zuständig ist. Meritorisch hatte die Kommission in unseren Augen nicht zu befinden.

Das Gericht sieht das aber anders?

Der Richter ist der Ansicht, dass bereits vor der Abhaltung des Referendums alle möglichen Auswirkungen desselben abgewogen werden müssen. Dies ist eine viel umfassendere Sichtweise, die auch zu akzeptieren ist, die die Kommission aber nicht geteilt hat. In Italien werden laufend Gesetze erlassen, wobei auch nicht bereits vorher alle Auswirkungen bis ins Detail überprüft werden.

Sie sind nach wie vor davon überzeugt, richtig entschieden zu haben?

Wenn wir davon ausgehen, dass die Kommission nur die formalen Aspekte wie z.B. die Vollständigkeit der Unterschriften und die Frage der Zuständigkeit der Gemeinde klärt, dann ja.

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Wir haben uns mit der Materie auseinandergesetzt und waren der Ansicht, dass die Gemeinde das Referendum abhalten kann, da es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Die Bürger hatten in unseren Augen in diesem Fall das Recht abzustimmen. Außerdem gibt es ja in anderen italienischen Gemeinden bereits Pestizid-Verordnungen.

Die Zusammensetzung der Kommission wurde mittlerweile so abgeändert, dass nicht mehr die Gemeinde die Vertreter ernennt, sondern das Land drei Richter entsendet. Ist das in Ihren Augen besser oder schlechter?

Es ist in meinen Augen uninteressant, wie die Kommission zusammengesetzt ist. Viel wichtiger ist die Frage, was dieses Gremium überprüfen muss. Diesen Aspekt sollte man zuallererst klären. Prüft die Kommission nur die formalen Aspekte wie die Unterschriften und die Zuständigkeit der Gemeinde oder muss sie auch die gesamte Rechtsordnung inklusive die europäische mit einbeziehen? Wenn dies so sein sollte, dann ist es sicher gut, dass die Kommission professionell zusammengesetzt ist.

Interview: Karin Gamper

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