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Rechtmäßige Rodelpartie

Gericht BruneckDer zentrale Rechnungshof spricht frühere Uni-Verwalter vom Vorwurf der rechtswidrigen Geldverwendung frei.

(tom) Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof vor acht Jahren und endet nun mit einem vollen Freispruch für alle Beschuldigten. Es geht um eine Reihe von Ausgaben, die von der damaligen Verwaltung der Universität Bozen getätigt wurden: Arbeitsfrühstücke, Betriebsessen, eine Rodelpartie.

Die Staatsanwaltschaft machte in der ersten Instanz einen Schaden von 346.000 Euro geltend, es folgten Schuldsprüche mit wesentlich geringeren Schadensausmaßen: 959 Euro für Professor Johann Drumbl, 610 Euro für Ex-Rektor Alfred Scheinherr, 6.611 Euro für Verwaltungsdirektor Guido Bocchio, 2.973 Euro für den damaligen Präsidenten Friedrich Schmiedl.

Nun hat die zentrale Berufungsinstanz alle Urteile aufgehoben und alle getätigten Repräsentationsspesen für rechtskonform erklärt. „Der Rechnungshof hat in zweiter Instanz unmissverständlich festgestellt, dass sämtliche Anschuldigungen ungerechtfertigt sind und dass die damaligen Verantwortungsträger im Sinne einer korrekten und gesetzeskonformen Gebarung der öffentlichen Mittel gehandelt haben“, heißt es in einer Erklärung der Universität Bozen, in der der Freispruch „mit Genugtuung“ zur Kenntnis genommen wird.

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