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Marthas Fonds

Marthas Fonds

Alle Arbeitnehmenden, die in einem untergeordneten Arbeitsverhältnis stehen, können künftig die Mindestleistung des Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen. Die Details.

Der Solidaritätsfonds nimmt immer mehr Form an. Am Mittwoch unterzeichneten die Sozialpartner ein Ergänzungsabkommen, das die Mindestleistung sichert.

Alle Arbeitnehmenden, die in einem untergeordneten Arbeitsverhältnis stehen, auch jene, die mit einem Lehrvertrag beschäftigt sind, können künftig die Mindestleistung des Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen, sofern sie ein effektives Dienstalter von neunzig Tagen nachweisen können. Die Voraussetzung dafür haben am Mittwoch die Sozialpartner Sozialpartner zusammen mit Arbeitslandesrätin Martha Stocker und der Landesabteilung Arbeit geschaffen. Sie haben ein Ergänzungsabkommen unterzeichnet, das die Voraussetzungen für den Erhalt der Mindestleistung des Fonds definiert.

„Es freut mich sehr, dass die Sozialpartner nun doch zu einem Einvernehmen gelangt sind,“ unterstreicht Arbeitslandesrätin Stocker.

Gleichzeitig wurde heute auch ein Finanzierungsplan ausgearbeitet, der dem geplanten Finanzbedarf der kommenden acht Jahre Rechnung trägt. Das Ergänzungsabkommen und der Finanzierungsplan werden nun dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik sowie jenem für Wirtschaft und Finanzen übermittelt. In der Folge soll der territoriale und sektorenübergreifende Solidaritätsfonds für das Land Südtirol mit Ministerialdekret bestätigt und errichtet werden.

Die rechtliche Grundlage für die Errichtung des Solidaritätsfonds bildet der Artikel 40 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 148 vom 14. September 2015. Es eröffnet dem Land Südtirol und dem Trentino die Möglichkeit, einen territorialen und sektorenübergreifenden Solidaritätsfonds zu errichten. Aus diesem Fonds sollen Personen eine einkommensstützende Zuwendung erhalten, die von ihrer Arbeitstätigkeit ausgesetzt sind, die Lohnausgleichskasse aber nicht beanspruchen können.

Bisher konnten diese Personen einen außerordentlichen Lohnausgleich beantragen und erhalten. Die derzeitigen Begünstigungen der außerordentlichen Lohnausgleichskasse laufen allerdings mit Jahresende 2016 aus. Die entsprechenden Leistungen sollen künftig aus dem Solidaritätsfonds kommen.

„Mit der Errichtung des territorialen und sektorenübergreifenden Solidaritätsfonds kann sichergestellt werden, dass die Beiträge, die von den Betrieben mit Sitz in Südtirol als auch von den Arbeitnehmenden, die in Südtirol arbeiten, eingezahlt werden, dann auch auf lokaler und nicht auf gesamtstaatlicher Ebene verwaltet werden“, verweist Landesrätin Martha Stocker auf die nicht nur soziale sondern auch autonomiepolitische Bedeutung des Fonds.

Der erste Schritt für die Errichtung des Solidaritätsfonds war noch im vergangenen Jahr gesetzt worden. Die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände hatten am 15. Dezember das Landesabkommen über die Gründung eines lokalen Solidaritätsfonds unterzeichnet, das mit Unterstützung der Landesabteilung Arbeit ausgearbeitet wurde. Der bilaterale Solidaritätsfonds des Landes Südtirol wird lokal verwaltet und ist beim Nationalinstitut für soziale Fürsorge NISF mit Sitz in Bozen angesiedelt.

Am Fonds sind alle privaten Arbeitgeber mit mehr als fünf Beschäftigten beteiligt. Der Beitragssatz wurde auf 0,45 Prozent festgelegt, welche auf der Grundlage der Sozialabgaben berechnet werden. Zwei Drittel gehen dabei zu Lasten des Arbeitgebers, ein Drittel zu Lasten des Arbeitnehmers. Für Arbeitgeber mit weniger als fünf Mitarbeitern ist der Beitritt zum Fonds freiwillig.

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