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Nein zu Pflege-Gesetz

Nein zu Pflege-Gesetz

Die IV. Gesetzgebungsausschuss hat den Gesetzentwurf von Alessandro Urzì zu den Pflegediensten abgeschmettert: Es fehlte eine einzige Stimme. 

Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat die Debatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 50/2015 – Bestimmungen über den Einsatz von arbeitslosen Menschen ab 50 bis zum Rentenalter für Betreuungstätigkeiten bei Pflegefällen zu Hause und in den Einrichtungen, eingebracht von Alessandro Urzì – abgeschlossen und sich mit 3 Nein (mit der ausschlaggebenden Stimme des Vorsitzenden Oswald Schiefer sowie mit jener der Abgeordneten Magdalena Amhof und Veronika Stirner) und 3 Ja ( Walter Blaas, Riccardo Dello Sbarba, Andreas Pöder) dagegen ausgesprochen.

Wie Vorsitzender Oswald Schiefer berichtet, hat sich der Ausschuss positiv zum Grundgedanken des Entwurfs geäußert, aber auch festgestellt, dass es für die genannte Aufgabe auch eine entsprechende Ausbildung braucht. Um das Ziel zu erreichen, brauche es nicht ein eigenes Gesetz, sondern geeignete Ausbildungskurse, vor allem für den Einsatz in der Hauspflege, weniger für den öffentlichen Dienst, wo der Bedarf heute nahezu gedeckt sei.

Der Ausschuss hatte im März eine Anhörung zu den Sozialdiensten für Minderjährige abgehalten und hat heute ein erstes Resümee gezogen. Man will zum Thema noch weitere Gespräche führen, zunächst mit der Sozialabteilung des Landes, den Bezirksgemeinschaften und den Sozialassistentinnen.

Der Landesgesetzentwurf Nr. 76/2016 – Änderung des Art. 42 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 betreffend das Landeskomitee für die Planung im Gesundheitswesen, eingebracht von Andreas Pöder – wurde nach kurzer Debatte vom Einbringer zurückgezogen. Der Entwurf sieht eine Vertretung der Patienten im Planungskomitee vor, und dieses Anliegen soll – wie dem Ausschuss von der zuständigen Landesabteilung versichert wurde – bei der anstehenden Neuregelung berücksichtigt werden.

Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 75/2016 – Einführung eines Familiengründungsdarlehens – Änderungen zum Landesgesetz vom 17.5.2013, Nr. 8 (Förderung und Unterstützung von Familien in Südtirol), eingebracht von Andreas Pöder – wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

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