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Neuer Abfallplan

Am Dienstag hat die Landesregierung den Vorschlag für die dritte Überarbeitung des „Abfallbewirtschaftungskonzepts 2000“ gutgeheißen. Die Neuerungen.

Ein erster Abfallplan, das „Abfallbewirtschaftungskonzept 2000“, war von der Landesregierung im Jahr 1993 genehmigt worden. Darin wurden die Leitlinien für die Abfallbewirtschaftung festgelegt und die Umstellung von der reinen Einlagerung in Mülldeponien auf die Weiterverwertung der Abfälle vorgesehen. Die erste Aktualisierung des Konzepts erfolgte 1999, die zweite wurde im Jahr 2005 vorgenommen. In ihrer Regierungssitzung vom Dienstag hat sich die Landesregierung auf Vorschlag von Umweltlandesrat Richard Theiner nun mit der dritten Aktualisierung befasst. Diese ist aufgrund der EU-Richtlinie 2008/98/EG und der Notverordnung Nr. 133/2014 notwendig geworden.

„Vorauszuschicken ist, dass sich dieser Abfallplan ausschließlich auf Hausabfälle bezieht. Die Bewirtschaftung der Sonderabfälle wird mit einem eigenen Plan geregelt“, erklärt Theiner. Bei der nunmehr vorgeschlagenen Überarbeitung gehe es im Wesentlichen um die Abfallvermeidungsmaßnahmen betreffend Hausabfälle sowie um die Aktualisierung des Konzeptes zur Biomüllsammlung und -verarbeitung.

„Die wichtigsten Neuerungen betreffen den Bereich organische Abfälle, wo die derzeitige Kapazität der Anlagen nicht ausreicht, um die in Südtirol getrennt gesammelten Bioabfälle vollständig zu verarbeiten“, erklärt Giulio Angelucci, Direktor des Landesamtes für Abfallwirtschaft.

Derzeit werden circa 9.000 Tonnen Biomüll außerhalb Südtirols verarbeitet. Ziel sei es, diese überschüssigen Biomüllmengen künftig im Land zu behandeln. Dazu wurden drei Vorschläge ausgearbeitet und im Plan sowohl aus ökonomischer Sicht als auch aus ökologischer Sicht analysiert. „Als beste Variante hat sich jene herausgestellt, die vorsieht, die Mehrmengen ausschließlich über die Biomüllvergärungsanlage in Lana zu verwerten“, so Angelucci.

Nun sind die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Verbände am Zug: Nach der heutigen Genehmigung des Vorschlags für das überarbeitete Abfallkonzept durch die Landesregierung haben diese 120 Tage Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Erst nachdem diese behandelt wurden, erfolgt die endgültige Genehmigung des Abfallplans seitens der Landesregierung.

„Da im Vorfeld aber bereits mehrere Treffen mit Gemeinden und Bezirksgemeinschaften stattgefunden haben, ist von keinen großen Änderungen auszugehen“, erklärt Landesrat Theiner abschließend.

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