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Die Deeg-Reform

Die Deeg-Reform

Waltraud Deeg krempelt die Verwaltung um: „Der Bürger ist nicht mehr Bittsteller, sondern Partner der öffentlichen Verwaltung.“

Von einem Paradigmenwechsel spricht Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zur offenen Verwaltung, das am Freitag vom Landtag verabschiedete wurde. „Der Bürger ist nicht mehr Bittsteller, sondern Partner der öffentlichen Verwaltung“, so Deeg.

Auf schnellere und einfachere Verwaltungsverfahren, mehr Bürgernähe, Transparenz und Effizienz zielt das neue Gesetz zur offenen Verwaltung ab. Die vom Landtag verabschiedete Novelle stellt eine umfassende Anpassung des bestehenden Landesgesetzes Nr. 17 aus dem Jahr 1993 über die Verwaltungsverfahren und das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen an die Vorgaben des Staates und der Europäischen Union dar.

Gleich in mehreren Punkten spricht Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg, die das neue Gesetz im Landtag eingebracht hat, von einem Paradigmenwechsel:

„Bei der Überarbeitung des Gesetzes sind wir von einem völlig neuen Ansatz ausgegangen, nämlich von der loyalen Zusammenarbeit und dem gegenseitigen Vertrauen zwischen Bürger und Verwaltung, denn das ist die wichtigste Voraussetzung für Vereinfachung und Bürokratieabbau.“

Eigenerklärungen, neue Leistungsstandards, vor allem aber eine einheitliche Bearbeitungsfrist von 30 Tagen für den Abschluss von Verfahren, und die Einholung von Daten durch die Verwaltung selbst, seien – so Landesrätin Deeg – Ausdruck eines neuen Selbstverständnisses.

„Der Bürger soll nicht mehr Bittsteller sein, vielmehr muss die Verwaltung ihre Rolle als moderner Dienstleister wahrnehmen“, ist Landesrätin Deeg überzeugt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Digitalisierung vorangetrieben, sowohl verwaltungsintern als auch behördenübergreifend. „Es liegt bereits ein behördenübergreifender IT-Dreijahresplan vor“, erklärt die IT-Landesrätin.

Das neue Gesetz bringe laut Deeg „sichtbare und spürbare Neuerungen, welche Verwaltung und Bürger einander näher bringen“. So ermöglichen die digitale Amtstafel, aber auch die Digitalisierung der Kommunikationsformen und die Bereitstellung der Daten der öffentlichen Verwaltung als „Open Data“ einen raschen und unmittelbaren Zugang zu Informationen.

Ein Bürgerschalter, der noch im Laufe des Jahres eingerichtet werden soll, erlaubt darüber hinaus einen direkten Austausch, falls Fragen oder Zweifel bestehen.

„Trotz aller Vorteile der Digitalisierung wissen wir nämlich aus Erfahrung, dass viele Bürgerinnen und Bürger individuelle Beratung weiterhin brauchen, und wir wollen die Menschen auf dem Weg der Digitalisierung begleiten“, betont Deeg.

Das neue Gesetz schreibt auch eine einfache und verständliche Sprache in Verwaltungsakten vor, damit auch verwaltungsferne Personen damit zurechtkommen und – im Sinne der Bürgerbeteiligung und des Rechtschutzes – wenn notwendig auch dagegen rekurrieren können.

„Diese Novelle schafft somit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Öffnung der Verwaltung und ist zugleich eine Willensbekundung, auf die Bürgerinnen und Bürger zuzugehen“, so das Resümee der Landesrätin.

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