Du befindest dich hier: Home » News » Gutachten zu Todes-Lawine

Gutachten zu Todes-Lawine

rispoli lawineDie Staatsanwaltschaft Bozen will den Ursachen des Lawinenabgangs am Schneebiger Nock mit einem Gutachten auf den Grund gehen. Oberstaatsanwalt Guido Rispoli schließt nicht aus, dass es strafrechtliche Verantwortlichkeiten geben könnte.

Von Thomas Vikoler

Es ist wohl ein Zufall, dass am vergangenen Samstag genau jener Staatsanwaltschaft Dienst hatte, der für die bisher spektakulärste Ermittlung zu einem Lawinenabgang verantwortlich war. Giancarlo Bramante, stellvertretender Staatsanwalt am Landesgericht Bozen, war zuständig für den Fall Kuno Kaserer, jenem Bergführer, der am 19. November 2000 im Skigebiet Schnals eine Lawine auslöste – unter der niemand verschüttet wurde.

Kaserer wurde in zweiter Instanz zu acht Monaten Haft wegen fahrlässigen Auslösens einer Lawine verurteilt. Ein seit 2005 rechtskräftiges Urteil, das international für Aufsehen sorgte.

Nun befasst sich Staatsanwalt Bramante mit dem größten Lawinenunglück der letzten Jahrzehnte in Südtirol – die Todeslawine am Schneebiger Nock im Ahrntal am vergangenen Samstag mit sechs Toten, fünf davon aus dem Pustertal, einer aus Nordtirol.

Offenbar will die Staatsanwaltschaft den Ursachen der Bergtragödie genauer auf den Grund gehen. „Wir werden voraussichtlich ein technisches Gutachten in Auftrag geben, um in Erfahrung zu bringen, wie sich der Lawinenabgang abgespielt hat“, erklärte Guido Rispoli, der scheidende Oberstaatsanwalt am Landesgericht  gegenüber der TAGESZEITUNG.

Grundlage dafür werden die von den Carabinieri eingeholten Luftaufnahmen nach dem Unglück am vergangenen Samstag und die Lawinenwarnberichte des Landes sein. Nicht nur: Die Carabinieri sind auch beauftragt worden, die neun Überlebenden des Lawinenabgangs zu befragen. Dadurch soll dessen Dynamik rekonstruiert werden.

Jedenfalls derzeit schließt Oberstaatsanwalt Guido Rispoli nicht aus, dass es strafrechtliche Verantwortlichkeiten einzelner Personen geben könnte. Personen, die durch unverantwortliche Handlungen die Lawine ausgelöst haben.

Juristisch ist die derzeit gegen Unbekannt laufende Ermittlung allerdings etwas anders gelagert als der Fall Kaserer. Dort ergoss sich das Schneebrett über eine präparierte Piste, also einer Gegend in der sich potentiell Menschen hätten aufhalten können.

Im Bereich der Todesflanke am Schneebiger Nock befinden sich keine Skipisten, allerdings waren dort etliche Skitourengeher unterwegs. Eine gewisse Menschenansammlung. Die Frage ist, ob einzelne Skitourengeher durch ihr Verhalten in Kauf genommen haben, dass unter ihnen skifahrende Personen einer Gefahr ausgesetzt werden.

Dass am Ende jemand wegen fahrlässigen Auslösens einer Lawine angeklagt wird, ist eher unwahrscheinlich. Die Ermittlung inklusive Fachgutachten könnten aber sehr wohl Erkenntnisse liefern, die dazu anregen, derartigen Bergtragödien aus dem Weg zu gehen.

Einstweilen sehen sich die Angehörigen der sechs Todesopfer gezwungen, deren Beerdigungen zu organisieren. Staatsanwalt Giancarlo Bramante hat am Montag die Leichen von Margit Gasser, Alexander Patrik Rieder, Bernhard Stoll, Christian Kopfsguter, Matthias Gruber und Horst Wallner für die Bestattung freigegeben. Auf eine Autopsie wurde verzichtet.

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE:

  • TRÜGERISCHE SICHERHEIT: Warum die Lawinenwarnstufe 2 so gefährlich ist
  • Und: Der Notfallmediziner Hermann Brugger fordert eine Neuregelung bei Lawinenlageberichten
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen