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Torpedo gegen Autonomie?

Pius Leitner reagiert besorgt auf ein aktuelles Urteil des Bozner Verwaltungsgerichtes. Damit sei die Zweisprachigkeit bei der Post faktisch aufgehoben worden.

Pius Leitner

Pius Leitner

Das Verwaltungsgericht Bozen hat neulich ein Urteil gefällt, das laut Pius Leitner „große autonomiepolitische Sprengkraft“ enthält.

Dem Urteil vorausgegangen war eine Nichtigkeitsbeschwerde der Landtagabgeordneten Myriam Atz Tammerle wegen der Missachtung der Zweisprachigkeit bei der Post. Die Abgeordnete hatte beanstandet, dass in einer Außenstelle des Postamtes von Meran Vordrucke ausschließlich in italienischer Sprache auflagen, was von einer Postangestellten auch bestätigt wurde.

Daraufhin reichte die Landtagsabgeordnete eine Nichtigkeitsbeschwerde bei der Post ein. Sie verwies darauf, dass die Post als Konzessionsbetrieb an die Bestimmungen über den Sprachengebrauch laut Durchführungsbestimmung DPR 574/88 gebunden sei und diese verletzt habe.

Da dieser Nichtigkeitsbeschwerde nicht Rechnung getragen wurde, reichte die Abgeordnete im Sinne des Artikel 10/3 DPR 574/88 Rekurs beim Bozner Verwaltungsgericht ein. Bei diesem Rekurs ging es letztendlich um zwei Rechtsfragen; einmal um das außerordentliche Klagerecht der Landtagsabgeordneten, dann darum, ob die Post zur Zweisprachigkeit verpflichtet ist.

Was das außerordentliche Klagerecht betrifft, so steht dieses den Landtagsabgeordneten zur Wahrung des Allgemeininteresses (im gegenständlichen Fall auf die Einhaltung der Zweisprachigkeitsbestimmungen) zu.

„Dieses außerordentliche Klagerecht hat das Verwaltungsgericht mit diesem Urteil insofern stark eingeschränkt, als dass es sich dahingehend ausgesprochen hat, dass auch Landtagsabgeordnete die Zustimmung der Mehrheit der Sprachgruppe brauchen, deren Recht verletzt worden ist, obwohl dies ausdrücklich nur für Gemeinderäte vorgesehen ist“, meint Pius Leitner.

Die Post ist eine Aktiengesellschaft und inzwischen sogar börsennotiert. Unbestritten ist, dass die Post bezüglich des allgemeinen Postdienstes Konzessionär des Staates ist. Verschieden Fracht- und Transportdienste sind inzwischen privatisiert worden, der Universaldienst kann aber nach wie vor nur von der Post AG durchgeführt werden, die ein Monopol darauf hat.

Ebenso unbestritten ist, dass auch Konzessionäre von öffentlichen oder diesen gleichgestellten Diensten den Sprachbestimmungen unterliegen. Sie müssen den Dienst zweisprachig verrichten (DPR 574/88), auch wenn sie privatrechtlich organisiert sind.

Das Verwaltungsgericht hat nun befunden, dass nur Verwaltungsakte oder Verwaltungsmaßnahmen zweisprachig abzufassen sind, nicht jedoch Akte und Vordrucke privatrechtlicher Natur. „Damit ist die Zweisprachigkeit bei der Post faktisch aufgehoben worden“, urteilt der Freiheitliche.

Pius Leitner will mittels einer Anfrage in Erfahrung bringen, wie die Landesregierung auf das Post-Urteil reagier.

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